Niederösterreich

Schwangere müssen laut AK NÖ keine FFP2-Masken tragen

Müssen Schwangere und kleine Kinder eine FFP-Maske tragen? Die Arbeiterkammer Niederösterreich klärt über die Regeln auf.

Teilen
Für Schwangere reicht eine "normale" Maske
Für Schwangere reicht eine "normale" Maske
Getty Images/iStockphoto (Symbolfoto)

Nein, Schwangere sind von dieser Pflicht laut COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ausgenommen. Stattdessen können sie auf einen Mund-Nasen-Schutz zurückgreifen. Wenn FFP2-Masken wegen einer Schwangerschaft oder aus medizinischen Gründen nicht verwendet werden dürfen, ist das aber durch eine ärztliche Bestätigung nachzuweisen.

Keine FFF2-Maske für Kids unter 14

Außerdem gilt die FFP2-Maskenpflicht nicht für Kinder unter 14 Jahren. Kinder ab 6 Jahren müssen jedoch eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Übrigens: Eine überstandene COVID-19-Erkrankung oder eine bereits erhaltene Impfung zählen nicht zu den Ausnahmegründen.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema beraten Sie die Sozialrechtsexperten der AK Niederösterreich kompetent.

AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer 057171-22 000