Coronavirus

So scharf wird Polizei Corona-Impfpflicht kontrollieren

Die Impfpflicht gegen das Coronavirus wird Anfang Februar in Österreich in Kraft treten. Die Polizei wird scharf kontrollieren – und strafen.

16.01.2022, 12:28
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Polizeibeamte führen Aufklärungsgespräche und Personenkontrollen am Donaukanal in Wien durch, 10. April 2020
picturdesk.com/APA/Hans Klaus Techt

Die Verpflichtung zur Impfung gegen das Coronavirus wird wie geplant Anfang Februar gelten – allerdings mit einer "Eingangsphase". Das kündigte die Bundesregierung rund um Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Sonntag an.

In dieser "Eingangsphase" ist die Bevölkerung angehalten, sich gegen Corona impfen zu lassen. Erst Mitte März wird es dann strenge Kontrollen und später auch Strafen geben. Ab 16. März wird die Polizei im Rahmen von Kontrollen den Impfstatus erheben und anzeigen, woraufhin die Bezirksverwaltungsbehörde das (abgekürzte) Verwaltungsstrafverfahren zu führen hat.

Bis zu 3.600 Euro Strafe

Wenn epidemiologisch notwendig, können außerdem automatisierte Impfstrafverfügungen (nach Erinnerung) ausgestellt werden, heißt es zu "Heute". Ziel sei weiterhin die Menschen zum Impfen zu bringen und nicht zu strafen, daher kann man Impfpflicht zwei Wochen nach Ausstellung der Impfstrafverfügung durch nachgeholte Impfung straffrei werden.

Jeder Mensch kann kontrolliert werden und muss, wenn er nicht geimpft ist, mit einer Anzeige sowie mit harten Strafen rechnen. Der Höchst-Strafrahmen reicht von 600 Euro (im abgekürzten Verfahren) bis zu 3.600 Euro (im ordentlichen Verfahren).

Es wird zudem ein Erinnerungsstichtag festgelegt, ab dem ein Erinnerungsschreiben an alle ungeimpften Personen geschickt werden, das sie zur Impfung auffordert und anleitet. Und: Sollte es notwendig werden, kann und wird es mit der Zustimmung des Parlaments auch zu automatisierten, flächendeckenden Strafen für ungeimpfte Personen kommen.

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    Roland Mühlanger / picturedesk.com