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Soviel wird Ihnen bei Reisemängeln retourniert

14.09.2021, 03:32
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Bild: Fotolia

Schimmel im Zimmer, Lärm, Ekel-Seegras-Belag statt Sandstrand: In der Hitparade listet das Justizministerium Mängel am Urlaubsort samt üblicher Preisminderungen auf. Grundsätzlich gilt: Was im Prospekt versprochen wird, muss auch eingehalten werden.

+++ Dreck und Deutsche ärgern uns am meisten +++ Ärgernis Preisminderung laut Gericht 1 Nacht im Schimmelzimmer -15 % vom Tages-Reisepreis Laut summende Pumpanlage -5 % anteilig pro Tag des Lärms Hotel in Airport-Einflugschneise, ca. 50 Flüge/Tag -15 % Rauch und Gestank durch Müllverbrennung -37,5 % anteilig für die Dauer Angeschwemmtes Seegras bleibt länger liegen -15 % Störende Bauarbeiten am Strand -20 % für Lärm, -10 % für Staub Ersatzweise Unterbringung im Stundenhotel -30 % Betonklötze im Meer vor "herrlichem Sandstrand" -10 % Keine Urlaubsstimmung wegen weniger Gäste kein Mangel Nicht beheizter Kinderpool (bei 28° Lufttemperatur) kein Mangel Auftreten von Lurch (Staubwusel) kein Mangel Kein Alkoholausschank auf Malediven islamisches Land, kein Mangel