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Soviel wird Ihnen bei Reisemängeln retourniert

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Schimmel im Zimmer, Lärm, Ekel-Seegras-Belag statt Sandstrand: In der Hitparade listet das Justizministerium Mängel am Urlaubsort samt üblicher Preisminderungen auf. Grundsätzlich gilt: Was im Prospekt versprochen wird, muss auch eingehalten werden.



+++ Dreck und Deutsche ärgern uns am meisten +++




Ärgernis
Preisminderung laut Gericht




1 Nacht im Schimmelzimmer
-15 % vom Tages-Reisepreis


Laut summende Pumpanlage
-5 % anteilig pro Tag des Lärms


Hotel in Airport-Einflugschneise, ca. 50 Flüge/Tag
-15 %


Rauch und Gestank durch Müllverbrennung
-37,5 % anteilig für die Dauer


Angeschwemmtes Seegras bleibt länger liegen
-15 %


Störende Bauarbeiten am Strand
-20 % für Lärm, -10 % für Staub


Ersatzweise Unterbringung im Stundenhotel
-30 %


Betonklötze im Meer vor "herrlichem Sandstrand"
-10 %


Keine Urlaubsstimmung wegen weniger Gäste
kein Mangel


Nicht beheizter Kinderpool (bei 28° Lufttemperatur)
kein Mangel


Auftreten von Lurch (Staubwusel)
kein Mangel


Kein Alkoholausschank auf Malediven
islamisches Land, kein Mangel