Aufgepasst
Täuschend echter Betrugs-Brief der Stadt Wien in Umlauf
Die Stadt Wien warnt vor vermeintlichen Behörden-Briefen, mit denen Betrüger an sensible Daten gelangen wollen.
Wie das Wiener Rathaus warnt, werden derzeit betrügerische Schreiben, die scheinbar von Dienststellen der Stadt oder Behörden stammen, per Post an Wiener Haushalte verschickt. Die Täter verlangen darin, dass die Empfänger sensible und persönliche Meldedaten in einem Internetformular eingeben.
Wie bei echten Briefen wird dazu sogar ein QR-Code angeboten, alternativ soll ein Internet-Link eingegeben werden. Es wird gedroht, dass bei Unterlassung die Daten der Empfänger aus dem Zentralen Melderegister gelöscht werden. Hier beginnt der Betrug, denn damit werden persönliche Daten von Betroffenen widerrechtlich erschlichen.
Stadt warnt
Der Brief wirkt sogar für die Stadt völlig authentisch gestaltet und enthält echte Logos der Stadt Wien und tatsächlich existierende Adressen und Telefonnummern (natürlich widerrechtlich). Dieser Betrugsversuch wurde selbstverständlich bei der Staatsanwaltschaft Wien zur Anzeige gebracht.
Die Stadt Wien warnt: "Diese Schreiben stammen nicht von einer Dienststelle der Stadt oder einer Behörde. Folgen Sie nicht dem im Brief angegebenen Link und geben Sie keinesfalls Ihre Meldedaten im Webformular ein! Anmeldungen im Zentralen Melderegister erfolgen ausschließlich durch persönliche Vorsprache in einer Meldeservice-Stelle der Stadt oder durch Online-Anmeldungen über eine Applikation des Bundes. Die Stadt Wien fordert Bürger*innen niemals auf, ihre Meldedaten auf Webseiten bekannt zu geben."
Auf den Punkt gebracht
- Die Stadt Wien warnt vor betrügerischen Briefen, die verlangen, dass Empfänger persönliche Meldedaten in ein Internetformular eingeben
- Der Brief wirkt authentisch, enthält echte Logos der Stadt und droht mit Löschung aus dem Melderegister bei Nichtbefolgung, jedoch stammen die Schreiben nicht von offiziellen Stellen und sollen ignoriert werden
- Die Stadt betont, dass Meldedaten nur persönlich oder über offizielle Bundesanwendungen weitergegeben werden sollten