Politik
Termin fix! Ex-Ministerin muss im April vor den Richter
Ex-Familienministerin Sophie Karmasin steht am 25. April wegen des Verdachts des schweren Betrugs und Wettbewerbsabsprachen in Wien vor Gericht.
Der Termin für ihren Auftritt vor Gericht ist fixiert: Am 25. April muss sich Ex-Ministerin Sophie Karmasin, die kurzzeitig sogar in U-Haft war, am Wiener Landesgericht verantworten. Mit ihr angeklagt ist auch ein aktuell dienstfrei gestellter Abteilungsleiter aus dem Sportministerium.
Drei Verhandlungstage, prominente Zeugen
Laut "Kurier" sind vorerst drei Verhandlungstage für das umfangreiche Verfahren vorgesehen. Der letzte Termin soll der 9. Mai sein. Ob an diesem Tag tatsächlich dann die Urteile fallen, ist noch unklar – weiter Zeugen könnten beantragt werden. Auf jeden Fall mit von der Partie ist die Kronzeugin der Chat-Causa: Sabine Beinschab.
Die WKSta lastet Sophie Karmasin an, nach ihrem Ausscheiden aus der Politik illegal Bezugsfortzahlungen bezogen zu haben. Der zu Unrecht bezogene Betrag soll rund 78.500 Euro ausmachen, von dem sie jedoch Teile schon an das Bundeskanzleramt zurückgezahlt hat.
Außerdem soll Karmasin drei Studien mit mutmaßlich abgesprochenen Angeboten an den Mann gebracht haben. Dank preislich gestaffelten Angeboten für von der öffentlichen Hand finanzierte Umfragen, soll ihr Angebot stets das günstigste gewesen sein.
Das Ganze soll von Karmasin mit einem zuständigen Beamten im Bundesministerium für Öffentlichen Dienst und Sport akkordiert worden sein, auch er wird sich dafür vor Gericht verantworten müssen. Richter Patrick Aulebauer wird das Schöffen-Verfahren im Grauen Haus an der Zweierlinie leiten. Karmasin wird von den renommierten Wiener Juristen Philipp Wolm und Norbert Wess vertreten. Die Justiz hatte Ende März dem Enthaftungsantrag des Verteidiger-Duos stattgegeben – Karmasin wartet seither auf freiem Fuß auf ihren Prozess.
Karmasin drohen wegen Betruges im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Die 26 Tage, die sie in der Wiener Josefstadt bereits in U-Haft saß, würde abgezogen werden. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.