Österreich

Tote Radfahrerin: Darum konnte der Täter entkommen

14.09.2021, 01:03
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Bild: Manfred Fesl

Im Fall der toten Radfahrerin vom Mondsee wurden die Ermittlungen eingestellt. Weil es keine Hoffnung gibt, ohne neue Zeugen den Todeslenker zu finden. Ein Ermittler erklärt jetzt, warum der Täter durch eine Datenschutz-Richtlinie nicht gefasst werden konnte.

  Montag, 31. Oktober 2016, auf der Mondsee Bundesstraße bei Zell am Moos (Bez. Vöcklabruck): Hannelore F. (53) ist mit ihrem Mann Albert (48) auf einer Radtour. Plötzlich überholt ein Wagen einen anderen, rammt F. frontal. Die Frau stirbt, der Fahrer flüchtet. Die Ermittlungen der Polizei beginnen. Medien wie "Heute"Und das, obwohl es damals einen sehr einfach Weg gegeben hätte, den Täter zu finden, wie Ermittler Erwin Decker im Gespräch mit "Heute" nun schildert. Die einzige Möglichkeit, wie die Beamten dem flüchtigen Fahrer auf die Spur kommen könnten, ist eine Handy-Peilung. "Das wäre technisch leicht möglich gewesen", so Decker. Datenschutz verhindert Peilung Die Polizei hätte über das Handysignal vom Netzbetreiber ganz einfach herausfinden können, welche Mobiltelefone zum Unfallzeitpunkt am Unfallort waren. So hätte man wohl innerhalb von Stunden oder Tagen herausgefunden, wer die Frau niedergefahren hat. Das ging aber nicht. "Wir haben diese Daten nicht bekommen", so Decker. Der Grund: Das Gericht darf aus Datenschutzgründen die Herausgabe der Handy-Daten nur dann anordnen, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind: Für die Tat muss die Strafe höher als ein Jahr sein, was in diesem Fall gegeben wäre. Und zweitens, das war der Knackpunkt: Es muss ein Vorsatz gegeben sein. Heißt: Nur wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Lenker die Frau absichtlich umgefahren hat, kann es die Handy-Peilung anordnen. Das war in diesem Fall nicht so, also bekam die Polizei auch keine Daten. Und der Lenker kam davon, ist noch immer flüchtig. "Da fehlt einem manchmal schon das Verständnis", so Decker. Der Ermittler sieht eine "Grundsatzentscheidung", die die Politik treffen müsse. Was ist in solchen Fällen wichtiger, der Datenschutz oder die Aufklärung?