Österreich

Urteil gegen Donauinsel-Frauengrapscher geplatzt

Das Urteil gegen jenen damals 18-Jährigen, dem eine versuchte Vergewaltigung beim Donauinselfest 2017 vorgeworfen wird, wurde aufgehoben.

13.09.2021, 20:14
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Der heute 20-jährige Afghane soll am 24. Juni 2017 eine 22-jährige Slowakin am Rande des Donauinselfests umklammert und im Intimbereich begrapscht haben. Hammeedullah M. sah die slowakische Studentin, wie sie – ohne erkennbare Begleitung – in der Menschenmenge alleine tanzte. Selbst betrunken, tanzte er sie an und erhoffte sich, sie würde seine Avancen erwidern, was sie jedoch nicht tat, kam im Prozess zum Vorschein. "Sie tanzte sehr freizügig", rechtfertigte sich der Angeklagte damals. Als die Frau ging, folgte er ihr in der Hoffnung, den Abend mit ihr verbringen zu können. "Als ich nach ihrer Hand gegriffen habe sind wir dann beide die Böschung runtergefallen. Ich wollte dort nicht mir ihr Sex haben, da waren überall Menschen.", sagte er zum Vorwurf der versuchten Vergewaltigung. "Aktenwidrigkeit" Wie aus dem Abschlussbericht zu entnehmen war, haben Polizisten in Zivil allerdings beobachtet, wie er die Frau mit einem Würgegriff ins Gebüsch warf. Gerade als er dabei war ihr T-Shirt zu zerreißen, hatten ihn die Beamten laut eigenen Angaben vom Opfer heruntergezerrt. Zu den Zeugenaussagen der Beamten sagt Hameedullah M.: "Ich weiß nicht wieso die Polizisten das über mich geschrieben haben."

Das nicht rechtskräftige Urteil lautete: 18 Monate teilbedingt wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung – 6 davon sollte der Angeklagte im Gefängnis verbringen. Nach dem Urteil hatte die Anklage allerdings Berufung angemeldet. Vor allem deswegen, weil nicht nachvollziehbar sei, warum die Tat als geschlechtliche Nötigung und nicht als Vergewaltigungsversuch eingestuft wurde, wie es die Aussagen der Polizisten nahelegten.

Bisher haftfrei Der Oberste Gerichtshof entschied nun, dass die Aussagen "stillschweigend übergegangen" wurden und damit eine "Aktenwidrigkeit" vorliege. Bedeutet: das Ersturteil wird aufgehoben, das Verfahren muss neu durchgeführt werden. Bisher saß der Verdächtige auch noch nicht in Haft, er bekam laut "ORF" einen Strafaufschub, um seine Lehre abschließen zu können. (red)