Wirtschaft

Urteil im Telekom-V-Prozess zum Schillerplatz versch...

14.09.2021, 15:16
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Im Telekom-V-Prozess zum Schillerplatz fiel am Freitag kein Urteil. Ein Zeuge, der von sich aus in einem Mail an den Staatsanwalt seine Aussage angeboten hatte, ist erkrankt, seine Einvernahme wird nun nächste Woche versucht. Zwei Überraschungen gab es am Freitag trotzdem.

fiel am Freitag kein Urteil. Ein Zeuge, der von sich aus in einem Mail an den Staatsanwalt seine Aussage angeboten hatte, ist erkrankt, seine Einvernahme wird nun nächste Woche versucht. Zwei Überraschungen gab es am Freitag trotzdem. Die Verhandlung soll in einer Woche am Freitag weitergehen. Einen zweiten Sachverständigen werde es nicht geben, so die Richterin. Es gebe keine Hinweise, dass das Gutachten falsch oder widersprüchlich sei. Rechenfehler seien berichtigt worden. Zuvor hatte sie die Verteidiger ermahnt, "nicht über vier Euro zu streiten". In dem Verfahren gehe es um höhere Beträge. Zeuge belastet Huber Eine überraschende Aussage machte am Freitag ein anderer Zeuge über die Rolle des angeklagten Ex-ÖBB-Chef Martin Huber. Michael T. schilderte, dass Huber bei Vorgesprächen zu einem Kauf von drei Telekom-Immobilien bei seinem Unternehmen als möglicher Partner dabeigewesen war. Dann hatte die Telekom den Schillerplatz aus dem Paket ausgeschieden und Huber hatte das Objekt selbst gekauft. "Hat Huber sein Wissen dann verwendet, um es alleine zu erwerben?", fragte die Richterin. "Ja", bestätigte T. Seine Global Equity hatte sich für drei von der Telekom offerierten Immobilien interessiert - am Schillerplatz 4, in der Lehargasse 7 und in der Berggasse. Huber sei "Golfpartner" eines Global Equity-Managers gewesen. Der habe damals gemeint, "holen wir uns einen Profi dazu". Huber hatte als ehemaliger Porr-Manager Erfahrung im Bau-Geschäft. Huber sei dann als möglicher Partner für das geplante große Geschäft geholt worden. Colombo bestätigt Bareinzahlung von 1,18 Mio Euro Nächste Überraschung im Prozess: Der mitangeklagte ehemalige Telekom-Finanzchef Stefano Colombo bestätigte auf Befragung, dass er von 2005 bis 2007 rund 1,18 Mio. Euro in Bar auf ein Konto der Deutschen Bank in Österreich eingezahlt hat. Auf die Frage der Staatsanwaltschaft woher diese großen Bargeldsummen kamen verweigerte Colombo mit Verweis auf Ermittlungen der Finanzbehörden die Aussage. "Ich bin dabei, das dem Finanzamt zu erklären." Er bestätigte aber die Höhe der Summe und auch, dass er die Beträge in mehreren Tranchen eingezahlt hat. Der höchste einmalige Betrag lag bei 400.000 Euro. Bekannt wurden die Bareinzahlungen durch eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung der Deutschen Bank im Jahr 2012. Colombo und der ehemalige Telekom-Chef Heinz Sundt hatten für die Telekom Austria 2006 das Schillerplatz-Verkaufsangebot an Huber bzw. dessen Projektentwicklungsgesellschaft unterschrieben, ohne ein aktuelles Verkehrswertgutachten einzuholen. Laut dem Vertreter der Telekom im Prozess wurden im Verdachtszeitraum 49 Immo-Objekte von der Telekom verkauft. 48 Verträge wurden nicht von Sundt und Colombo unterzeichnet, lediglich beim Schillerplatz besiegelten die beiden den Deal. Colombo wurde bereits - nicht rechtskräftig - wegen einer Kursmanipulation bei der Telekom zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Damals wie heute sitzt er neben Sundt auf der Anklagebank. Sundt wurde vom Verdacht der Kursmanipulation freigesprochen.