Steiermark

Zweifache Mutter in Graz getötet: "War Zufallsopfer"

Ein 28-Jähriger tötete Anfang Februar in Graz eine ihm Unbekannte auf offener Straße. Erst am Tag zuvor war er aus der Psychatrie entlassen worden. 

14.07.2020, 17:05
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Der Angeklagte stach 19 Mal mit dem Messer zu.
KARIN ZEHETLEITNER / APA / picturedesk.com

Zur falschen Zeit am falschen Ort war eine 33-jährige Zahnarzthelferin aus Graz, als sie am 4. Februar 2019 Opfer einer Messerattacke wurde. Ein ihr völlig unbekannter 28-Jähriger stellte sich im Stadtteil St. Peter zur ihr und stach plötzlich, ohne jede Vorwarnung, neunzehn Mal auf sie ein. Als Zeugen sich auf den Täter stürzten, er vom Opfer abließ und sich stellte, war es schon zu spät.

"Eine unvorstellbare Tat"

Ein Arzt, der zufällig in der Nähe war, versuchte die blutende Frau notdürftig zu versorgen. Sie sollte trotz mehreren Notoperationen und sechzig (!) Blutkonserven einen Tag später sterben. Kurz bevor sie am Tatort ins Koma kippte, soll sie einem Zeugen noch zugeflüstert haben: "Ich habe zwei Kinder." Das waren die letzen Worte der zweifachen Mutter.

Am Dienstag stand der Täter in Graz vor Gericht: Offensichtlich gezeichnet von schweren Psychopharmaka, nahm er auf der Anklagebank Platz. Im Eröffnungsplädoyer sprach Ankläger Hansjörg Bacher von einer "unvorstellbaren Tat, die auch mich als erfahrenen Staatsanwalt trifft". Der 28-Jährige soll beim Tatzeitpunkt unter einem schweren Verfolgungswahn gelitten und Stimmen gehört haben.  

➤"Ich stand unter extremer Anspannung", sagte der Angeklagte. Als er die Frau auf der Straße sah, hätte er einfach einen "Drang zum Stechen" gehabt.

Besonders tragisch: Erst am Tag zuvor war er aus der Psychiatrie entlassen worden. "Die schreckliche Tat hätte jeden treffen können. Das Opfer war ein reines Zufallsopfer", sagte sein Verteidiger. Er vermutete, dass sein Mandant nach der Entlassung seine Medikamente einfach absetzte. Dann gab er zu: "So einen Fall habe ich bis heute noch nie verhandeln müssen." 

Urteil: Einweisung in Anstalt

Ein Gutachter hielt den Betroffenen für nicht zurechnungsfähig und für brandgefährlich: "Vom 28-Jährigen sind weiterhin schwere Straftaten zu erwarten", gab er zu Protokoll. Der Angeklagte wird nun in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.