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Mehrfache Vergewaltigung – Kampfsportler (19) in U-Haft

Ein 19-Jähriger muss sich in der Schweiz wegen mehrfacher Vergewaltigung verantworten. Er soll seine Freundin wie eine "Sexsklavin" gehalten haben.

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    Der 19-jährige Kampfsportler muss sich am Strafgericht Basel-Stadt wegen <a target="_blank" data-li-document-ref="100272910" href="https://www.heute.at/g/-100272910">Vergewaltigung und sexueller Handlung mit Kindern verantworten</a>.
    Der 19-jährige Kampfsportler muss sich am Strafgericht Basel-Stadt wegen Vergewaltigung und sexueller Handlung mit Kindern verantworten.
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    Aufsehen erregender Prozess in der Schweiz: Im Juni 2022 schlug der 19-jährige Marokkaner seinen Stiefvater vor dem Strafjustizzentrum in Muttenz, Kanton Basel-Landschaft, mit einem Faustschlag nieder, nachdem seine Mutter wegen falscher Anschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung schuldig gesprochen wurde.

    Der blutige Angriff geschah im Beisein von Journalistinnen und Journalisten, darunter auch ein Reporter des Schweizer Nachrichtenportals "20 Minuten". Schon damals war klar: Wird er wegen des Gewaltakts verurteilt, steht sein Aufenthalt in der Schweiz auf dem Spiel.

    Nun hat der Kampfsportler erneut Probleme mit dem Gesetz. Laut einer Recherche der "bz basel" sitzt er seit knapp acht Monaten im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof.

    An 15-Jähriger vergangen

    Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wirft dem Beschuldigten mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache Schändung, sexuelle Handlungen mit Kindern und Körperverletzung vor. Laut Anklage soll er als 17-Jähriger im Juni 2020 eine damals 15-Jährige zu sexuellen Handlungen gezwungen haben, während er sich auf sie legte und sie erstarrt und verkrampft auf dem Rücken lag.

    Tatort sei das sozialpädagogische Wohnheim des Mannes gewesen. Erst als ein anderer Jugendlicher klopfte und seinen Kopf in das Zimmer steckte, gelang es der "erschütterten und verängstigten" 15-Jährigen, vor dem Beschuldigten zu flüchten.

    Vergewaltigung im Wohnheim

    Das Wohnheim soll auch der Ort gewesen sein, an dem er eines seiner Opfer vor einem seiner Boxkämpfe vergewaltigte. Im September 2020 soll er seine damalige Freundin auf sein Bett gedrückt und ihr angekündigt haben, dass er nun mit ihr Sex haben wolle.

    Er stoppte auch nicht, nachdem sie ihn angefleht hatte, zu stoppen: "Hör auf, hör auf", soll sie ihn aufgefordert haben, so die Anklage. Er vergewaltigte die junge Frau. "Dabei teilte er dem sich tot stellenden Mädchen mit, dass er bald fertig sei", schreibt die Staatsanwaltschaft.

    Wegen Party verprügelt

    Es war nicht der einzige Fall, in dem er seiner Freundin Gewalt angetan haben soll. Im Oktober nach der Vergewaltigung soll er sie mit einer Hand an die Küchenwand seines Wohnhauses gedrückt und "kräftig am Hals" gewürgt haben, während er ihr mit der anderen Hand Ohrfeigen verabreichte. Der Grund: Seine Freundin wollte auf eine Party, er hatte etwas dagegen.

    Die Staatsanwaltschaft schreibt zur Beziehung, er habe seine Freundin im Verlauf der Zeit von ihrem Umfeld abgeschirmt und sie "zunehmend aggressiv zu sexuellen Handlungen gedrängt", sodass sie sich schließlich wie eine "Sexsklavin" gefühlt habe.

    Nach Tat sagte er 14-Jähriger, sie solle sich verpissen

    Sein drittes Opfer war laut Anklage erneut ein minderjähriges Mädchen. Im August 2022 soll er als 18-Jähriger seine vier Jahre jüngere Kollegin unter Druck gesetzt haben, mit ihm Sex zu haben. Auch sie wehrte sich sowohl verbal als auch physisch, was ihn aber nicht davon abbrachte, sie zu vergewaltigen.

    Nach der Tat fragte er sie, ob sie Jungfrau gewesen sei, und "stellte anteilslos fest, dass er sie somit nun entjungfert habe". Dann forderte er sie dazu auf, sich wieder anzuziehen und sich "zu verpissen".

    Zwei Tage nach der Tat erstattete die 14-jährige Frau Anzeige gegen den Beschuldigten. Am 14. und 15. Juni findet der Prozess gegen den Mann statt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Ihm droht droht ihm der gerichtliche Landesverweis.

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      Roland Mühlanger / picturedesk.com