Der tragische Todesfall um die vierjährige Denise aus Kritzendorf (Tulln), die nach der Einnahme eines codeinhältigen Hustensaftes starb, geht nun vor Gericht. Wie berichtet, klagte Mama Sandra P. die Pharmafirma auf 100.000 Euro Schadenersatz.
Doch das Unternehmen bot in Vergleichsverhandlungen nur 30.000, wies zudem die Schuld von sich. Der Grund: Laut Verpackung sei man zwar Hersteller, nicht aber am Beipackzettel. Dort wird jene Firma als Hersteller angeführt, die mit der Abfüllung des Medikaments betraut wurde. Und diese wiederum verweist zurück auf den Pharmakonzern.
Franz Kienesberger, Anwalt der Mutter, hat die Spielchen nun satt und klagte als Konsequenz gleich beide Unternehmen. "Ein Kind starb an der Einnahme eines Medikaments, das offensichtlich niemand hergestellt hat? Das kann ja nicht sein", so der Advokat zu "Heute".