Aus Angst vor einer möglichen Gas-Explosion (nachdem er die Gasleitung angebohrt hatte) war ein sportlicher 59-jähriger Akademiker in einer derartigen Stresssituation, dass er einen schweren Schlaganfall erlitt. Er forderte von seiner privaten Unfallversicherung 601.000 Euro, bekam am Wiener Handelsgericht und auch in zweiter Instanz Recht.
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Wer ist Ihrer Meinung nach im Recht - der Versicherte oder die Versicherung?
OGH kippte Urteil
Jetzt ging der Fall zum Obersten Gerichtshof (OGH), dieser kippte das Urteil. Der mittlerweile über 60-Jährige bekommt nichts, muss der Versicherung aber knapp 77.000 € für Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. In Summe (mit dem eigenem Anwalt, Gutachter) muss er rund 177.000 € zahlen.
Die Begründung: Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkendes Ereignis, wodurch diese unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet; ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis liegt vor, wenn Kräfte auf den Körper einwirken, die außerhalb des Einflussbereichs des eigenen Körpers liegen. Werden äußere Ereignisse von der versicherten Person bloß sinnlich wahrgenommen, ohne dass jene sie unmittelbar körperlich beeinträchtigen, dann liegt kein Unfall vor, auch wenn dieses äußerlich bleibende Geschehen bei der versicherten Person innerkörperliche psychische Reaktionen (Stress- und Alarmreaktionen) auslöst, welche dann zu körperlichen organischen Schädigungen führen. Die Gefahren einer krankhafte Folgen auslösenden innerkörperlichen Stress- und Angstreaktion auf eine äußerlich bleibende (und sich auch nicht verwirklichende) Bedrohung der körperlichen Integrität sind in der Unfallversicherung nicht gedeckt.
Also kurzum: Das nicht toxische Gas führte zu keiner äußeren Verletzung, also ist es kein Unfall.
Das rät Badner Anwalt
Der Badner Anwalt Gottfried Forsthuber: "Die Entscheidung des OGH zeigt eindeutig, wie wichtig es ist, das Kleingedruckte zu lesen, genau nachzufragen und dem richtigen Berater zu vertrauen. Der Mann ist zu 100% invalid und bekommt deswegen trotzdem keinen einzigen Cent von seiner privaten Versicherung!"
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Kommentar lesen (Lie)
Akademiker
und Heimwerken, eine unendliche Geschichte.
Ganz klar
Amerikanische Verhältnisse funktionieren hierzulande nur im Geschäfts und Banken Bereich Aber eine Unfallversicherung ist keine Krankenversicherung und dieser Mann hatte keinen Unfall
Niemals...
Geht nie durch, sonst rennen die tausenden Opfer von asozialen, lärmenden Nachbarn, von nun an zu den Versicherungen....
Versicherung soll zahlen
Ich habe mich heute so sehr aufgeregt, dass ich Kopfschmerzen bekam. Ich möchte von meiner Versicherung 801.000 Euro. Dann wird es mir sicher gleich besser gehen.
Kopfweh
Habe auch schon länger Kopfweh. Ganz speziell dann wenn Rechnungen im Postkasten liegen Hau mir uns zamm und machen eine Sammelklage :-)
Können Akademiker
mit Stress nicht umgehen ? Hätte sich alles ersparen können, wenn er sich für die Sanierung der Wohnung geeignete Fachleute geholt hätte. Da war er sich zu gierig ?