Österreich

Waldbrandverordnung in zwei Bezirken in Kraft

Achtung: Seit Anfang April ist in zwei Bezirken, Wr. Neustadt und Neunkirchen, die Verordnung zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände in Kraft.
Heute Redaktion
13.09.2021, 17:43

Per 1. April wurde die Waldbrandverordnung von der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt ausgegeben, zwei Tage später, am 3. April, auch jene der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen. Beide Verordnungen sind bis zum 31. Oktober 2019 gültig.

Konkret heißt es darin: In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Wiener Neustadt und Neunkirchen sind brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten.

Bis zu 7.270 Euro Strafe drohen

Vor allem sei es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren sowie Gasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.

Alleine in Niederösterreich hatten 2018 die Wald- und Wiesenbrände um 42 Prozent zugelegt, Anfang August 2018 hatte es bereits über 200 Wald- und Wiesenbrände gegeben. (wes)

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