Österreich

Hitler-Haus in Braunau wird Fall für VfGH

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:07

Nachdem der Nationalrat vergangenen Dezember mehrheitlich die Enteignung der bisherigen Besitzerin des Hitler-Hauses in Braunau beschlossen hatte, hat diese nun einen Antrag dagegen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht.

Das Gesetz, das am 15. Dezember letztendlich zur Enteignung führte, hat der Nationalrat erst im Dezember 2016 verabschiedet. SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS stimmten für das Gesetz. Der Bund ist somit verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, damit das Geburtshaus von Adolf Hitler nicht zur Pilgerstätte für Neonazis wird.

Damit wurde auch beschlossen, dass die bisherige Eigentümerin außerdem eine Entschädigungszahlung erhalten muss, die Höhe der Summe stand allerdings noch nicht fest.

Bis zur Enteignung 5.000 Euro Miete

Der Antrag das Gesetz der Enteigung sozusagen für ungültig erklären zu lassen, habe durchaus Chancen, wird der Anwalt der Frau vom "Kurier" (Dienstagausgabe) zitiert. Beim Verfassungsgerichtshof bestätigt man, einen entsprechenden Individualantrag bekommen zu haben.

1889 wurde Adolf Hitler im Haus in Braunau geboren, wenige Wochen später zog die Familie Hitler um, drei Jahre später übersiedelten sie nach Passau. Nach Ende des 2. Weltkrieges, 1952, verkaufte die Republik das Haus an die ursprüngliche Eigentumsfamilie. Vom Innenministerium wurde es regelmäßig angemietet, zuletzt stand es leer und die Eigentümerin bekam monatlich rund 5.000 Euro Miete. In diesem Jahr wurde die Frau schließlich enteignet.

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