Gazmend Freitag (49) ist ein Linzer Künstler, der ursprünglich aus dem Kosovo stammt. Freitag fertigte schon zahlreiche Portraits bekannter österreichischer Persönlichkeiten an, unter anderem vom ehemaligen Linzer Bürgermeister Dobusch.
Auch sein Jugendidol Falco portraitierte Freitag vor etwa zwei Jahren. Als Vorlage für seine Bleistift-Zeichnung verwendete er ein Foto aus dem Internet. Er veröffentlichte das fertige Portrait samt Foto-Vorlage auf seinem Blog.
Und genau deswegen erhielt der 49-Jährige vor kurzem unerfreuliche Post, ein Anwaltsschreiben flatterte in sein Atelier: 1.500 Euro soll der Künstler zahlen, weil er das Falco-Foto aus dem Internet veröffentlichte ohne den Urheber zu nennen.
"Das ist für einen kleinen Künstler wie mich eine Katastrophe", sagt er erschüttert. Normalerweise verlangt Freitag für ein Bleistift-Portrait 200 Euro. "Ich habe meinen Rechtsanwalt informiert, er sagte, er wird schauen wie er mich da rausbringen kann."
Durch den Verkauf des Falco-Kunstwerks versucht Freitag nun einen Teil der Klagssumme wieder hereinzubekommen. "Ich freue mich über jedes Angebot", sagt der Künstler, der in Linz-Urfahr ein Wohnatelier besitzt.
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Kommentar lesen (rs)
Künstler
Hihi da müste ja LUIS MELF ESPARRAGOZA tausende Euro bezahlen.ein Künstler verdient ja Geld mit Kopien von Änderung
kunstfeindlicher, geldgieriger
neoliberalismus. wer kunst "produziert" und seinen eigenen stil hat, braucht sich keine sorgen um die urheberschaft zu machen, daher: weg mit copyrights, allen, ersatzlos. niemand braucht den "schutz geistigen eigentums", kein ernsthafter künstler ist darauf angewiesen.
finanz
Frage: Darf er das "Kunstwerk" jetzt anbieten und damit seine Strafe zu bezahlen (kann ja auch mehr Kunstwerke verkaufen ?), oder am Finanzamt vorbei"gearbeitet" ? Gerade die "Künstler" wollen doch immer das Urheberrecht.
Ungefragt veröffentlicht
Wer ungefragt ein Foto aus dem Internet veröffentlicht, verstößt gegen das Urheberrecht und möglicherweise auch gegen Nutzungsrechte. Der Geschädigte hat Anspruch auf Schadenersatz, auch wenn der Künstler nur fahrlässig gehandelt hat. Als Künstler sollte man sich schon mit dem Urheberrecht auseinander gesetzt haben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein Vergleich wäre anzuraten.
Lustig
Lieber Fotograf, so ganz scheinen Sie sich mit der Rechtslage nicht auszukennen, denn nach Ihrem obigen Sager würde jeder der Millionen Facebooknutzer weltweit aufgrund aller geteilten Fotos auf seiner Wall das nicht er selbst schoss, in den Bankrott schlittern.
@FB Inhalte
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