Wien

"Fehler bei Bewerbung kostet mich 1.500 Euro"

Ein Flüchtigkeitsfehler kommt einer 33-jährige Wienerin teuer zu stehen: Sie muss bezogene Notstandshilfe wieder zurückzahlen.

Clemens Pilz
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Bitterer Bescheid für Irma E.: Die Angestellte soll 1.500 Euro Notstandshilfe zurückzahlen.
Bitterer Bescheid für Irma E.: Die Angestellte soll 1.500 Euro Notstandshilfe zurückzahlen.
Clemens Pilz

Mehr als 20.000 Euro Schulden, Depression, Schlafstörungen – anderthalb Jahre Arbeitslosigkeit haben Irma E. an die Grenze ihrer Belastbarkeit gebracht. Inzwischen ist die Wienerin wieder im Einkauf bei einer Baufirma tätig, die Folgen des Jobverlusts lassen sie aber bis heute nicht los. Besonders bitter: Nun soll E. mehr als 1.500 Euro an Bezügen zurückzahlen. Grund ist ein Fehler bei einer Bewerbung im März 2019.

"Das AMS hat mir ein Stellenangebot für ein Brautmodegeschäft geschickt", erzählt die 33-Jährige. "Ich habe meinen Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben per E-Mail abgegeben, aber übersehen, dass auch ein Motivationsschreiben gefordert war."

Notstandshilfe gestrichen

Mit teuren Konsequenzen: Der Lapsus wurde als Arbeitsverweigerung gewertet, die Notstandshilfe für sechs Wochen gestrichen. "Mein Erspartes war längst aufgebraucht, der finanzielle Druck hat mich innerlich aufgefressen", erinnert sich E. an die aus ihrer Sicht überzogene Sanktion. Sie legte Beschwerde ein, die Notstandshilfe wurde vorläufig weiter überwiesen. Doch im März entschied das Verwaltungsgericht Wien: E. muss 1.523,34 Euro zurückzahlen. Sie will die Causa jetzt vor das Höchstgericht bringen.

Für das AMS Wien hingegen ist der Fall abgeschlossen: "Die Beschwerde ist durch alle Instanzen gegangen und das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass das AMS korrekt gehandelt hat", so eine Sprecherin zu "Heute". Man könne menschlich nachvollziehen, dass eine Nachforderung ärgerlich ist. Das AMS rät daher, den Informationen in Stellenvorschlägen genau zu folgen. "Schließlich führt nur eine vollständige Bewerbung auch zu einer erfolgreichen Bewerbung."

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