Politik

8 Jahre! Grasser nahm Haft-Urteil ruhig entgegen

Hammer-Urteil im Buwog-Prozess: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde schuldig gesprochen.

Heute Redaktion
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Karl-Heinz Grasser am 4. Dezember 2020 anlässlich der Urteilsverkündung im Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Grasser u.a. wegen Bestechungs- und Untreueverdachts bei der Buwog-Privatisierung im Wiener Straflandesgericht.
Karl-Heinz Grasser am 4. Dezember 2020 anlässlich der Urteilsverkündung im Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Grasser u.a. wegen Bestechungs- und Untreueverdachts bei der Buwog-Privatisierung im Wiener Straflandesgericht.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Mit Spannung wurde das Urteil im Buwog-Prozess erwartet. Am Freitag wurden Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, der Lobbyist Peter Hochegger und weitere Angeklagte im Wiener Straflandesgericht vom Schöffensenat unter Richterin Marion Hohenecker schuldig gesprochen worden.

Grasser bekam acht Jahre Gefängnis - er wurde wegen Untreue, Geschenkannahme durch Beamte verurteilt. Walter Meischberger bekommt 7 Jahre Haft, der Lobbyist Peter Hochegger 6 Jahre. Die erstinstanzlichen Urteile sind nicht rechtskräftig. Grassers Anwalt Manfred Ainedter kündigte bereits Berufung an.

Die Strafen im Detail:

Karl-Heinz Grasser: Acht Jahre

Rudolf Fischer: Zusatzstrafe ein Jahr

Walter Meischberger: Sieben Jahre

Peter Hochegger: Zusatzfreiheitsstrafe sechs Jahre

Karl Petrikovics: Zusatzfreiheitsstrafe zwei Jahre

Georg Starzer: drei Jahre

Gerald Toifl: zwei Jahre

Norbert Wicki: 20 Monate

Politische Funktion missbraucht

Grasser habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt, sagte die Richterin Marion Hohenecker. Grasser wie Meischberger nahmen das Urteil ruhig entgegen.

Grasser habe ab Ende 2003 Untreue begangen, so die Richterin. Angeklagt war der Ex-Finanzminister wegen Korruption bei der Bundeswohnungsprivatisierung im Jahr 2004. Er soll geheime Informationen weitergegeben haben und dafür bei einer Provision von 9,6 Millionen Euro mitkassiert haben. Grasser wies stets alle Vorwürfe zurück. Freigesprochen wurde Christian Thornton, vertreten von Star-Anwalt Lukas Kollmann.

Freispruch: Christian Thornton mit seinem Top-Anwalt Lukas Kollmann
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168 Verhandlungstage

Nach 168 Verhandlungstagen und knapp drei Jahren Prozessdauer fiel am Freitag endlich das Urteil. Coronabedingt gab es eine längere Prozesspause im Frühling 2020. Der Prozess begann am 12. Dezember 2017 gegen den mittlerweile 51-jährigen Ex-Politiker und insgesamt 14 weitere Angeklagte (einer verstarb mittlerweile). Die Urteilsverkündung wurde mehrmals verschoben.

Neben der Causa BUWOG-Verkauf wurden auch Anklagen zur Causa Telekom-Austria-Parteienfinanzierung sowie ein Betrugsvorwurf rund um Meischbergers Villa in den Prozess aufgenommen, was den Prozess verlängerte.

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    <strong>Karl-Heinz Grasser</strong> am 4. Dezember 2020 anlässlich der Urteilsverkündung im BUWOG-Prozesses im Wiener Straflandesgericht.
    Karl-Heinz Grasser am 4. Dezember 2020 anlässlich der Urteilsverkündung im BUWOG-Prozesses im Wiener Straflandesgericht.
    HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com