Niederösterreich

Maskenpflicht in den Schulen jetzt abgeschafft

An den Schulen gibt es seit dieser Woche keine Maskenpflicht mehr. Auch die letzte Vorgabe fiel.

Erich Wessely
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Auch Kinder ab 10 Jahren sollen eine Maske im Unterricht tragen.
Auch Kinder ab 10 Jahren sollen eine Maske im Unterricht tragen.
Serge Haouzi Xinhua / Eyevine / picturedesk.com

An den Schulen gibt es seit Montag keine Maskenpflicht mehr. In Klassen- und Gruppenräumen mussten die Kinder und Jugendlichen schon seit Ende Februar keine Maske bzw. (ab der Oberstufe) keine FFP2-Maske mehr tragen. Am Gang oder auf der Toilette etwa mussten Mund und Nase allerdings weiter bedeckt werden. Jetzt fällt auch diese Vorgabe.

Sinkende Infektionszahlen

Mit Blick auf die zuletzt sinkenden Infektionszahlen und das Ende der unbegrenzten Gratis-Tests war erst in der vergangenen Woche das Testsystem an den Schulen zurückgefahren worden. Anstelle von drei Tests (mindestens zwei PCR, ein Antigentest) gibt es jetzt an den Schulen nur noch einen PCR-Test pro Woche. Antigentest kommen nur noch anlassbezogen zum Einsatz, wenn es davor positive Fälle gab.

Sieben Klassen im Fernunterricht

Auch nach den Osterferien ging die Zahl der positiven PCR-Tests zurück. Nach rund 3.900 Coronafällen, die in den zwei Testdurchgängen in der Woche vor Ostern beim Programm des Bildungsministeriums (in allen Bundesländern außer Wien) entdeckt wurden, waren es zuletzt 941 (bei einem Testdurchgang). Auch die Positivitätsrate ging weiter zurück, von 0,5 Prozent vor Ostern auf diesmal 0,2. Aktuell sind sieben Klassen in Österreich im Fernunterricht, keine Schule ist komplett zu.

In Niederösterreich hatten diesmal 266 Tests angeschlagen (vor Ostern: 1.207), in Oberösterreich waren es 168 (953), in der Steiermark 139 (596), in Tirol 129 (266), in Kärnten 77 (237), in Salzburg 64 (221), in Vorarlberg 54 (184) und im Burgenland 44 (217). Für Wien lagen vorerst keine Daten vor.

Situation in NÖ

"In Niederösterreich gibt es keine Unterschiede zu einem anderen Bundeland. Die Maskenpflicht ist generell abgeschafft. Dies gilt auch für ungeimpftes Personal. Die Schulleitung kann jedoch im Einvernehmen mit der Schulbehörde zur Verhinderung der Verbreitung von COVID–19 das Tragen eines MNS bzw. einer FFP2 – Maske vorübergehend anordnen", so ein Sprecher von Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (VP) zu "Heute".

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