Niederösterreich

Cobra stürmte Haus – Anwalt legte jetzt Einspruch ein

Eine 13-Jährige war gerade unter der Dusche, die Familie zeigte sich geschockt: Ein Cobra-Einsatz in NÖ könnte ein juristisches Nachspiel haben.

Erich Wessely
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Symbolbild eines Cobra-Einsatzes.
Symbolbild eines Cobra-Einsatzes.
Bild: Sabine Hertel

Ein Cobra-Einsatz hatte in Niederösterreich Ende April für reichlich Wirbel gesorgt. Das Kommando führte am 27. April mit dem Bundeskriminalamt eine Hausdurchsuchung in Groß-Enzersdorf (Bezirk Gänserndorf) durch. Diese war Teil einer in mehreren Bundesländern laufenden Aktion, bei der laut Innenministerium fünf Personen vorläufig festgenommen und Suchtmittel sowie Waffen sichergestellt wurden.

Sieben schwerbewaffnete Polizisten hätten laut der betroffenen Familie an die Tür des Objekts gehämmert und diese danach aufgebrochen, sagte die Frau gegenüber dem "ORF NÖ". Die Beamten hätten ihr befohlen, sich auf den Boden zu legen, anschließend sei das Erdgeschoß durchsucht worden.

13-Jährige war gerade unter der Dusche

Ins Badezimmer seien die Polizisten eingedrungen, obwohl sich eine 13-Jährige dort unter der Dusche befunden hatte, worauf die Hausbesitzerin hingewiesen haben will "Heute" berichtete hier. Einer 24-Jährigen, die noch im Bett gelegen sei, sei die Decke weggezogen worden. Erst nach der Hausdurchsuchung seien die Betroffenen informiert worden, worum es eigentlich ging. Vorwürfe in Richtung Suchtmittelkriminalität hätten sich nicht erhärtet.

Stellungnahme des Innenministeriums

In einer schriftlichen Stellungnahme betonte das Innenministerium damals auf APA-Anfrage zum Aufbrechen der Eingangstür, dass diese zuvor "trotz mehrmaliger Aufforderung" verschlossen geblieben war. "Die Beamten mussten somit von einer möglichen Beweismittelvernichtung, Flucht oder strafbaren Handlung ausgehen und öffneten die Türe mit den entsprechenden Einsatzmitteln." Zur Situation im Badezimmer wurde festgehalten, dass es einen Versuch gegeben habe, die dortige Tür rasch zu schließen. "Es war im ersten Moment nicht zu erkennen, wer sich im Badezimmer befand und ob sich Waffen, Beweismittel, eine oder mehrere Personen darin aufhielten. Sofort nach der Öffnung und der Feststellung, dass sich weder einer Gefährdungslage durch die junge Frau, noch offensichtliche Beweismittel im Badezimmer befinden, verließen die Beamten den Raum." Die Dauer der Situation wurde mit wenigen Sekunden angegeben.

Hausdurchsuchung angeordnet

Zurückgewiesen wurden auch erhobene Vorwürfe, dass der 24-Jährigen eine Waffe an den Kopf gehalten worden sei, sowie, dass das Vorgehen einen rassistischen Hintergrund gehabt habe. "Generell gilt festzuhalten, dass geäußerte Vorwürfe sehr ernst genommen werden und der Einsatz, die Einsatzörtlichkeit sowie der genaue Ablauf auch Teil einer Evaluierung dieser Ermittlungen sein werden."

Die Hausdurchsuchung war laut Innenministerium durch die Staatsanwaltschaft Wien angeordnet worden. In den vergangenen Tagen haben demnach insgesamt elf solche Aktionen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland stattgefunden. Beim Einsatz in Groß-Enzersdorf habe es sich um "einen kleinen Teil von groß angelegten, mehrmonatigen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes mit den Landeskriminalämtern im Bereich des organisierten Suchtmittel-, Sprengstoff- und Waffenhandels gehandelt".

Beschwerde nun eingereicht

Der Anwalt der Familie, Ralf Mössler, hatte kurz nach dem Vorfall gesagt, rechtliche Schritte zu prüfen. Konkret gehe es laut "ORF NÖ" um eine Maßnahmenbeschwerde wegen des Vorgehens bei der Hausdurchsuchung, einer Beschwerde gegen die Genehmigung der Hausdurchsuchung und einer Strafanzeige. Seit heute ist es fix: Der Anwalt reichte eine Beschwerde ein und erhob Einspruch bei der Staatsanwaltschaft wegen der Cobra-Aktion.

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