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Eltern ersticken Tochter (3) – sie hatte Ecstasy im Blu

In der Schweiz wurde ein Mädchen (3) von ihren Eltern erstickt. Das Kind hatte zur Tatzeit MDMA im Blut. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

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In der Schweiz wurde ein dreijähriges Mäderl von seinen Eltern erstickt. (Symbolbild)
In der Schweiz wurde ein dreijähriges Mäderl von seinen Eltern erstickt. (Symbolbild)
IMAGO/Björn Trotzki

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten (Schweiz) hat gegen die Eltern und die Großmutter eines dreijährigen Mädchens Anklage wegen Mordes respektive Gehilfenschaft zum Mord erhoben. Sie wirft ihnen vor, im Mai 2020 im Haushalt der Eltern in Hägglingen ihre damals drei Jahre alte Tochter getötet zu haben. Die Anklagen wurden an das Bezirksgericht Bremgarten überwiesen.

Wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt, informierten die Eltern am frühen Morgen des 7. Mai 2020 die kantonale Notrufzentrale, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter leblos im Kinderbett vorgefunden hätten. Vor Ort eingetroffen, konnten die ausgerückten Einsatzkräfte nur noch den Tod des Mädchens bestätigen.

Da die äußeren Anzeichen des verstorbenen Kindes die Todesursache nicht aufzeigten und auch um Dritteinwirkungen ausschließen zu können, ließ die Staatsanwaltschaft noch gleichentags eine Obduktion ausführen. Bei der toxikologischen Untersuchung fanden die Spezialisten des rechtsmedizinischen Instituts in Aarau MDMA – also Ecstasy – im Blutkreislauf des Opfers. Als Todesursache konnte ein herbeigeführter Sauerstoffmangel ermittelt werden.

Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe

Aufgrund der Beweislage beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Untersuchungshaft in Zusammenhang mit dem dringenden Tatverdacht der Tötung sowohl für die Eltern, wie auch für die Großmutter des Mädchens. Bei den aus Deutschland stammenden Beschuldigten handelt es sich um die 31-jährige Mutter, den 33-jährigen Kindsvater sowie die 52 Jahre alte Großmutter. Im Verlauf der intensiven Untersuchung konnten schließlich alle drei beschuldigten Personen - zum Teil mit Auflagen - wieder aus der Haft entlassen werden.

Laut den medizinischen Vorakten über das verstorbene Kind, war es wegen einer zerebralen Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlebens auf intensive Pflege und Rundumbetreuung angewiesen. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaften brachten ans Licht, dass die Eltern bereits in den Monaten zuvor versucht hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten. Die Staatsanwaltschaft fordert je 18 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes für die Mutter und den Kindsvater sowie fünf Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis für die Großmutter des verstorbenen Kindes wegen deren Gehilfenschaft bei der schlussendlich vollendeten Tat.

Weitere Angaben zum Tatvorgehen macht die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlungen. Die Anklagen sind am Bezirksgericht Bremgarten anhängig. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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