Wien

Wienerin stahl Essen aus Schule – jetzt reagiert Stadt

Eine Küchenhilfe wurde entlassen, weil sie Milch mit nahm – doch das dürfte nicht alles gewesen sein. Laut Stadt stahl sie regelmäßig Lebensmittel!

Wien Heute
Frau nahm Schulessen mit nach Hause – und wurde gekündigt.
Frau nahm Schulessen mit nach Hause – und wurde gekündigt.
Getty Images (Symbolbild)

Inflation und Teuerung bereiten vielen Menschen derzeit Sorgen – überall wird gespart, nicht zuletzt beim Essen. Eine Schul-Mitarbeiterin soll sich Einkäufe im Supermarkt auf illegale Weise erspart haben. Laut "Falter.Morgen"-Newsletter stahl Claudia W. angeblich Milch aus der Schule, soll das abgelaufene Packerl sogar ersetzt haben. Doch das dürfte nicht alles gewesen sein, stellt die zuständige MA56 gegenüber "Heute" nun klar. 

"Die Aussage, dass die Entlassung ausschließlich aufgrund der Mitnahme von abgelaufener Milch und Joghurt erfolgte, ist schlichtweg falsch! Frau W. hat über einen längeren Zeitraum hindurch, in selbst mitgebrachten, privaten Transportgeschirr, Schulessen mit nach Hause genommen. Auch das Gericht hat festgestellt, dass die Diebstähle von Frau W. in einem erheblichen Ausmaß durchgeführt wurden", erklärt nun Andrea Trattnig, Abteilungsleiterin der zuständigen MA 56. 

Entlassung von Gericht bestätigt

Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens am Arbeits- und Sozialgericht wurde die Entlassung dann laut MA 56 bestätigt. Schul-Mitarbeiterin Claudia W. zog vor Gericht, ihre Klage wurde aber abgewiesen. "Wie festgestellt, nahm die Klägerin über einen Zeitraum von mehreren Monaten zwei- bis dreimal Schulessen wöchentlich mit nach Hause, ohne dafür zu bezahlen", heißt es in der Begründung des Gerichts.

"Dieses Schulessen befand sich im Eigentum der Schüler bzw. der Eltern/des Elternvereins. Es gab zwar die Möglichkeit – im Sinne der Nachhaltigkeit – dieses Essen entgeltlich zu erwerben, davon nahm die Klägerin nicht Gebrauch, sondern zog es vor, dieses Essen sich unentgeltlich anzueignen. Ihre Verhalten, regelmäßig über einen längeren Zeitraum Schulessen mitzunehmen, ist eindeutig als Vertrauensunwürdigkeit iSd § 45 Abs 2 Z 2 VBO zu werten. Die Entlassung erfolgte zu Recht, die Klage war abzuweisen."

Einvernehmliche Lösung abgelehnt

Laut MA 56 wurde der Betroffenen im Zuge des Prozesses noch eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses angeboten. "Dieses Angebot wurde von ihr bedauerlicherweise abgelehnt", so Trattnig. Der soziale Aspekt stehe bei Entscheidungen immer im Fokus. "Insbesondere in diesem Fall habe ich vor der Entlassung gewissenhaft und genau alle Schritte abgewogen und geprüft." 

Essen landet im Müll

Claudia W. musste nach 29 Dienstjahren ihren Hut nehmen – obwohl ein Teil der übrig gelassenen Lebensmittel wohl im Müll gelandet wäre. Dieser Meinung schließt sich auch das Gericht an. Doch "auch wenn dieses Essen, sofern es nicht konsumiert wurde, vernichtet werden muss, ergibt sich dadurch für die Mitarbeiter kein Freibrief, dieses Essen einfach – ohne zu bezahlen – mit nach Hause zu nehmen."

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