Bonus-Zahlungen

Bis zu 2.000 € – so viel Geld gibt's jetzt im November

Wohnkostenzuschuss, Kärnten-Bonus, Wärmepreisdeckel – "Heute" liefert dir einen Überblick, wer im November noch welche Zusatzzahlung kriegt.

Newsdesk Heute
Bis zu 2.000 € – so viel Geld gibt's jetzt im November
Im November gibt es noch die ein oder andere Bonus-Sonderzahlung aufs Konto. (Symbolfoto)
Getty Images/iStockphoto

Das neue Jahr ist randvoll mit Maßnahmen, die den Österreichern mehr Geld in die Taschen spülen sollen. Dabei kann man recht schnell auch die Übersicht verlieren. Wird mir der "Kärnten-Bonus" automatisch aufs Konto überwiesen – oder muss ich mich registrieren? Ab wann bekommen Väter einen höheren Familienzeitbonus ausbezahlt? Wer kriegt (nicht) den Wärmepreisdeckel? Und wie hoch fällt eigentlich der Wohn- und Energiekostenzuschuss in Niederösterreich aus? "Heute" erklärt, mit wie viel Geld du im November noch rechnen kannst.

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    Mehr Geld für Papas

    Im November treten durch die Umsetzung der sogenannten "Work-Life-Balance-Richtlinie" der EU einige Gesetzesänderungen in Kraft. Eine davon: Der Familienzeitbonus – also der Bezug während des Papamonats für Väter – wird auf rund 1.450 Euro pro Monat verdoppelt. Das sind pro Tag 47,82 Euro statt wie bisher 23,91 Euro. Die Anrechnung gilt rückwirkend bis 1. August. Eine Gegenrechnung mit dem Kinderbetreuungsgeld findet nicht statt.

    Außerdem wird das Kinderbetreuungsgeld ab 2024 erneut an die Inflation angepasst. Je nachdem, welche Variante man gewählt hat, soll das zwischen 1.000 und 2.000 Euro mehr bedeuten.
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    Niederösterreich

    Der "NÖ Pflege- und Betreuungsscheck" unterstützt einerseits die pflegebedürftigen Menschen und andererseits die Angehörigen mit einer besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege zu Hause mit 1.000 Euro. Wer bezugsberechtigt ist, findest du HIER. Eine Antragsstellung ist noch bis Jahresende möglich.

    Dasselbe gilt auch für den neuen NÖ Wohnkostenzuschuss, der online auf der Webseite des Landes Niederösterreich www.noe.gv.at beantragt werden kann. Entlastet wird dadurch das untere Einkommensdrittel mit 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person im Haushalt.

    Auch der Betreuungsbonus der Arbeiterkammer Niederösterreich kann ab sofort beantragt werden. Dafür ist es erforderlich, dass mindestens ein Elternteil AK NÖ-Mitglied ist und eine kostenpflichtige Kinderbetreuung bei Tageseltern, in Tagesbetreuungseinrichtungen oder im Kindergarten in Anspruch genommen wird. Das Ansuchen kann bis 31. Mai 2024 online unter //noe.arbeiterkammer.at/kinderbetreuungsbonus gestellt werden oder persönlich in allen nö. AK-Bezirksstellen.
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    Steiermark

    Die Frist für den "Wohn- und Heizkostenzuschuss" des Landes Steiermark wurde bis Ende November verlängert. Den einmaligen 400-Euro-Bonus können jene Haushalte, die ein jährliches Nettoeinkommen von maximal 30.734 Euro und weder den Heizkostenzuschuss des letzten Jahres noch Sozial- oder Wohnunterstützung erhalten haben, über die Webseite wohnkostenzuschuss.steiermark.at beantragen. Die Überprüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt elektronisch. Das Geld sollte bis spätestens Jahresende auf dem Konto einlangen.

    Wer keinen Computer oder Online-Zugang hat, kann sich an die Servicestellen der Gemeinde- und Stadtämter wenden.
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    Oberösterreich

    In Oberösterreich wird der 200-Euro-"Energiekostenzuschuss" automatisiert an die Bezieher des "Wohn- und Energiekostenbonus", sowie der Wohnbeihilfe ausbezahlt. Wer ihn noch nicht beantragt hat, hat noch bis 30. November Zeit, dies HIER nachzuholen. Berechtigt sind Einzelhaushalte mit nicht mehr als 27.000 Euro oder Mehrpersonenhaushalte mit bis zu 65.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen. 

    Förderung für Häuslbauer

    Eine neue Förderung erhalten auch Häuslbauer in Oberösterreich. Um mehr finanzielle Sicherheit und eine bessere Planbarkeit bei der Finanzierung des Eigenheims zu ermöglichen, hat das Land gemeinsam mit der HYPO Oberösterreich diese erarbeitet. Unterm Strich gilt eine 20-jährige Fixverzinsung von 2,95 Prozent. Die Initiative ist zeitlich befristet und gilt für Anträge bis Dezember 2024.
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    Kärnten

    Noch bis 30. November kann um den "Kärnten-Bonus" in der Höhe von 300 Euro kann noch bis 30. November angesucht werden. Die Einkommensgrenzen (netto, ohne Sonderzahlungen, ohne Zahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.) betragen für Alleinstehende 1.600 Euro und für Haushalte mit zwei volljährigen Personen 2.400 Euro; der Zuschlag für jede weitere Person beträgt 400 Euro. Bei Alleinerziehenden beträgt der Zuschlag für jedes Kind 700 Euro.

    Anträge können online oder über die Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.

    Auch der Heizkostenzuschuss kann in Kärnten ab sofort (und bis 29. März 2024) wieder bei der Hauptwohnsitzgemeinde angesucht werden. Der große Heizzuschuss plus Energiebonus beträgt nunmehr 280 Euro, mit dem kleinen Heizzuschuss plus Energiebonus erhalten Anspruchsberechtigte 210 Euro.

    Die Einkommensgrenzen wurden weiter angehoben. Für den großen Heizzuschuss für Alleinstehende auf 1.160 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte bei 1.880 Euro netto. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Zuschuss). Alle Infos gibt’s auf der Homepage des Landes auf www.ktn.gv.at.
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    Burgenland

    Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes Burgenland für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Der Deckel gilt für alle Energieanbieter und alle Heizarten. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro.

    Bei der Berechnung der Förderhöhe werden die Haushaltsnettoeinkommen für das Jahr 2022 und die aktuellen Wärmekosten (Heizkosten) für das Jahr 2023 berücksichtigt. Maßgeblich sind dabei vier Obergrenzen beim Haushaltseinkommen, konkret für Heizkostenzuschussbezieher und weiters für Haushalte bis 33.000 €, bis 43.000 € sowie bis 63.000 € netto pro Jahr – mit dementsprechend gestaffelten Prozentsätzen. Wer den Wärmepreisdeckel HIER bis Jahresende beantragt, kann dabei auch auf ein Berechnungstool zurückgreifen.
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