Das Motiv für die schreckliche Bluttat am vergangenen Ostersonntag (9. April) blieb auch beim Mordversuchs-Prozess am Mittwoch absolut ungeklärt: Scheinbar grundlos soll ein 36-jähriger Afghane einen um ein Jahr älteren Landsmann in seiner Liesinger Wohnung mit einer Eisenstange und einem Springmesser attackiert und lebensgefährlich verletzt haben. Das Opfer konnte sich mit einem Sprung aus dem Fenster retten – wir berichteten.
Kurz darauf kam heraus, dass sich die beiden Männer bereits Jahre zuvor in Österreich kennengelernt hatten. "Wir waren befreundet, aber unsere Wege trennten sich", so das Opfer am Mittwoch vor Gericht. Dass der von Narben gezeichnete Sozialpädagoge überhaupt gegen seinen Angreifer aussagen konnte, verdankte er laut dem medizinischen Gutachten nur dem Zufall – "und meinen zwei Schutzengeln", so der 37-Jährige. Ausgerechnet eine Krankenpflegerin und ein WEGA-Beamter außer Dienst konnten den Schwerverletzten versorgen – er kam per Heli ins AKH und wurde dort erfolgreich notoperiert.
"Ich hatte kurz vorher eine Freundschaftsanfrage auf Facebook von ihm angenommen, dann wollte mich der Angeklagte unbedingt zum Tee einladen", sagte er vor Gericht. In der Wohnung fühlte sich der Gast instinktiv unwohl. Das Wohnzimmer sei freigeräumt, der Gastgeber extrem nervös gewesen. Das spätere Opfer musste sich auf einem Tuch am Boden sitzen. Dann soll der Angeklagte ihn zur Rede gestellt haben, warum er sein Familie beleidige. "Das habe ich nie gemacht", wunderte er sich auch noch sieben Monate nach der Tat.
Der Afghane zückte laut Anklage einen Totschläger und ein Messer, schlug dem Opfer gegen den Kopf und schlitzte ihm anschließend den Hals auf. Nur weil der Angreifer auf einer am Boden entstandenen Blutlacke ausrutschte, schaffte es der Schwerverletzte mit den Fingern auf der Wunde aus dem Fenster der Wohnung zu springen, so die Staatsanwaltschaft.
Der von Sascha Flatz verteidigte Angeklagte leugnete beim Prozess sowohl die Tötungsabsicht, als auch die Attacke generell. "Ich wollte mich nur verteidigen, weil ich angegriffen wurde", behauptete der Mann. Richterin und Geschworene glaubten ihm nicht. Das Urteil: 18 Jahre Haft, nicht rechtskräftig.