"Tierquälerei-Vorwürfe falsch"

Hunde-WM: Veranstalter will nun Tierschützer verklagen

Bei der "Riesenschnauzer WM" sollen Hunde gequält worden sein, Aktivisten filmten verstörende Szenen.  Der Veranstalter wehrt sich gegen Vorwürfe.

Thomas Peterthalner
Hunde-WM: Veranstalter will nun Tierschützer verklagen
Streit um Hunde-Event in Kärnten.
Pfotenhilfe

"Selbst ein Gutachter konnte keine Tierquälerei feststellen", ärgert sich Dietmar Keck vom Veranstalter-Team der "Riesenschnauzer WM" in Kärnten. "Ich bin selbst parlamentarischer Tierschutzsprecher, das ist alles eine Schlechtmacherei", reagiert der SP-Abgeordnete auf die Vorwürfe des Vereins "Pfotenhilfe". Dieser hatte schwere Vorwürfe gegen die Organisatoren veröffentlicht – Hunde sollen gequält worden sein, auch ein Video gibt es. 

In dem Clip ist zu sehen, wie ein Hund angeblich geschlagen wird. Bei dem vermeintlichen Schlagstock würde es sich um einen Softstock handeln, der regulär beim Schutzhund-Training eingesetzt wird. Damit werde nicht auf den Hund selbst eingeschlagen – auch wenn es so aussehe. 

Sogar Polizei war bei Event

"Sogar die Polizei war in St. Veit mit dabei, es gab eine Diensthunde-Vorführung", ärgert sich Keck. Niemand habe einen Fall von Tierquälerei beobachtet. Zuseher hätten die Hunde mit Zungenschnalzen nervös gemacht. "Ein Tierarzt war da, die Hunde sind kontrolliert worden", erklärt Keck. "Es hat alles gepasst. Ich werde eine Klage gegen die 'Pfotenhilfe' einreichen!"

Hunde schnappten zu

Bei der "Riesenschnauzer WM" in St. Veit an der Glan in Kärnten sollen verbotene Würgeketten ohne Zugstopp im Einsatz gewesen sein, an denen die Hunde immer wieder gerissen wurden. Ein Halter schlug laut "Pfotenhilfe" seinem Hund auf den Kopf. Beobachtet wurden laut "Pfotenhilfe" völlig gestresste Vierbeiner, die nach ihren Haltern schnappten. "Alles Lüge", meint dazu Parlamentarier und Mitveranstalter Dietmar Keck. Er wundert sich, dass die Vorwürfe gegen die Hunde-WM erst zwei Wochen nach dem Event vorgebracht werden. Die Causa könnte nun vor Gericht landen.

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