Welt

Frau stirbt an Darmabriss nach Sex-Marathon

Heute Redaktion
Teilen
Laut dem Krefelder Gericht handelte es sich dabei um einen Unfall. Der Mann wurde zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Laut dem Krefelder Gericht handelte es sich dabei um einen Unfall. Der Mann wurde zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Bild: picturedesk.com

Wegen der fahrlässigen Tötung seiner Ehefrau stand am Mittwoch ein Mann in Deutschland vor Gericht. Die Frau starb nach der Verwendung eines Sexspielzeugs.

Vor einem Jahr ist eine 49-jährige Deutsche bei brutalen Sexspielen mit ihrem Ehemann ums Leben gekommen. Nun wurde dieser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Das Paar hatte erst kurz vor dem Tod der Frau geheiratet. Während der Flitterwochen verabredeten sich die beiden zu 48 Stunden Sex. Der Mann, ein 52-jähriger Personalvermittler, teilte mit seiner Frau die Leidenschaft des Sadomasochismus.

Seit 30 Jahren SM-Praktiken

Laut "Bild" setzten die beiden auch Sexspielzeug ein, unter anderem wohl ein sogenanntes Nervenrad. Untersuchungen der Rechtsmediziner kamen zu dem Ergebnis, dass der 49-Jährigen ein Gegenstand eingeführt wurde. Beim Herausziehen sei es zu einem Darmabriss gekommen.

Als der Mann die Rettungskräfte nach vier Tagen alarmierte, war es bereits zu spät. Die Frau starb an schweren inneren Verletzungen. Der 52-Jährige, der laut eigenen Angaben schon seit 30 Jahren SM praktiziert, wurde wegen Mordes durch Unterlassung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte dreieinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

"Man hätte sie retten können"

Der Richter des Krefelder Landgerichts hielt dem Mann jedoch zugute, dass seine Frau wohl selbst nicht ins Krankenhaus wollte. Freigesprochen wurde der 52-Jährige allerdings nicht. Er wurde zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Der vorsitzende Richter glaubte an einen Unfall: "Wäre die Frau direkt ins Krankenhaus gekommen, hätte man sie retten können." Weiters sagte er: "Wir gehen von einvernehmlichem Sex aus. Es ist anzunehmen, dass der Angeklagte solche gefährlichen Sex-Praktiken nicht wiederholt." (fss)