Österreich
"Abschlepp-Orgie" erzürnt Anrainer in Floridsdorf
Bereits vor Monaten hatte eine Behindertenparkplatz-Besitzerin ihren Stellplatz zurückgegeben. Weil die Tafeln aber lange nicht entfernt wurden, wurde munter gestraft.
61 Pkw wurden in den vergangenen Monaten von einem Behindertenparkplatz an der Ecke Prager Straße/Rappgasse abgeschleppt und deren Eigentümer angezeigt. Und das, obwohl es sich – wie Recherchen von WIFF-Bezirksrat Ossi Turtenwald ergeben haben – trotz entsprechender Beschilderung seit Monaten um keinen Behindertenparkplatz mehr gehandelt hat.
Besagter Parkplatz war für eine Floridsdorferin reserviert. Als sich im Sommer in der Umgebung herumgesprochen hatte, dass die Dame aus ihrer Wohnung in der Rappgasse ausgezogen und ihr Pkw schon am 21. Juni 2017 behördlich abgemeldet worden war, nutzten diesen Parkplatz in der Folge auch andere Fahrzeuglenker. "Mit zumeist bösen Folgen, denn die Parker wurden – trotz ihrer Hinweise, dass die Behinderte gar nicht mehr hier wohne – angezeigt und ihre Fahrzeuge abgeschleppt", so Turtenwald.
Trotz mehrere Hinweise durch das WIFF wurde die Behindertentafel erst am 23. Oktober demontiert. Bis dahin wurden aber eben 61 Fahrzeuge abgeschleppt und die Besitzer gestraft, so das WIFF. Die Bezirkspartei will jetzt versuchen, den zu Unrecht zum Handkuss gekommenen Fahrzeuglenkern zur Rückerstattung der bezahlten Strafgelder und Abschleppkosten zu verhelfen und bietet eine Kontaktaufnahme unter der Mail-Adresse [email protected] an.
WIFF fordert Prüfung aller Behindertenparkplätze
"Zudem fordern wird den Magistrat auf, sämtliche kennzeichenbezogenen Behindertenparkplätze umgehend auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, was ja im Elektronikzeitalter ein Leichtes sein sollte. Und der Polizei legen wir nahe, bei kennzeichenbezogenen Behindertenparkplätzen vor der Beauftragung eines Abschleppdienstes Kennzeichen und Meldeadresse des/der Parkberechtigten zu überprüfen, was in Form einer Abfrage binnen Minuten möglich ist", so Turtenwald zu "Heute".
Von der zuständigen MA 46 heißt es gegenüber "Heute": "Grundsätzlich ist der Besitzer des Behindertenparkplatzes verpflichtet zu melden, wenn der Stellplatz nicht mehr benötigt wird. Bei Anlassfällen oder bei Beobachtungen überprüfen wir die betreffenden Stellplätze natürlich." (ck)