Österreich

"Angekommen": Neuer Ratgeber für Flüchtlinge

Heute Redaktion
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Mit dem Ratgeber "Angekommen" ("Arrived") will das Rote Kreuz neuangekommene Asylwerber in Österreich empfangen. Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer präsentierte den Taschenratgeber für Flüchtlinge am Mittwoch.

Mit dem Ratgeber "Angekommen" ("Arrived") will das Rote Kreuz neuangekommene Asylwerber in Österreich empfangen. Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer präsentierte den Taschenratgeber für Flüchtlinge am Mittwoch.

Die 146 Seiten starke Broschüre gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch und Dari. Asylwerber sollen in dem Ratgeber Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Leben in Österreich finden. Die Broschüre umfasst unter anderem Informationen zu den Themen Gesundheit, Bildung und Arbeitsmarkt, zu Rechten und Pflichten in Österreich sowie zum Thema Gleichberechtigung.

Die Inhalte des Ratgebers stehen auch Der Ratgeber soll nicht nur Asylwerbern selbst, sondern auch Menschen, die mit Asylwerbern zusammenarbeiten, hilfreich sein.

"Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, ankommenden Asylwerbern die Chance auf den Aufbau eines Lebens in ihrer neuen Heimat zu bieten", so Schöpfer. "Dafür ist der Erwerb der deutschen Sprache und die Integration in den Arbeitsmarkt sowie Zugang zu Bildung besonders wichtig." Bei Fragen dazu soll der Taschenratgeber „Angekommen“ eine erste Anlaufstelle sein.

Integration gegen Parallelgesellschaften

Schöpfer erinnert daran, dass Investitionen in die Integration immer auch im Sinne der aufnehmenden Gesellschaft sind. "Gut integrierte Zuwanderer sind wichtig, denn aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Zahl der Erwerbstätigen nach und nach zurückgehen.“ Außerdem könne nur durch Integration das Entstehen von Parallelgesellschaften verhindert werden, die den sozialen Frieden gefährden könnten.

Lesen Sie weiter: Das steht in der Broschüre

Die Broschüre beginnt mit einer Einleitung inklusive Karte über das Land Österreich: Was für ein Staat ist Österreich? Österreich ist eine unabhängige demokratische Republik mit circa 8,7 Millionen Einwohnern und Mitglied der Europäischen Union. Österreich ist ein Bundesstaat mit neun Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.

Auch über die Staatsform klärt die Broschüre auf: Österreich ist eine freie und demokratische Republik.

Österreich ist ein Rechtsstaat – das bedeutet:

• Die Menschenrechte sind gesetzlich garantiert.

• Es herrscht Gewaltentrennung – staatliche Befugnisse sind auf mehrere Organe verteilt (Gesetzgebung – Parlament; Gesetzesvollzug – Bundesregierung, Landesregierung; Rechtsprechung – unabhängige Gerichte).

Dann geht es weiter mit der Gesetzgebung, etwa: Ab wann kann man bestraft werden? Ab 14 Jahren ist jede Person in Österreich strafmündig und kann bestraft werden; das gilt auch für Ausländer. An anderer Stelle heißt es: Welche Rechte haben Kinder? Kinder haben das Recht auf Gesundheitsvorsorge und auf Bildung.

Die Broschüre klärt auch über die religiösen und Nahrungs-Gewohnheiten Österreichs auf: Welche Feste feiern die Österreicher? Welche davon sind religiöse Feste? Die Österreicher feiern Weihnachten am 24. Dezember

und Ostern am Ostersonntag (im März oder April). Beides sind christliche religiöse Feste. Oder: Welches Fleisch wird in Österreich gegessen? Die Österreicher essen viel Schweinefleisch, aber auch Rind, Huhn, Pute und Lamm. Sie können immer fragen, welches Fleisch eine Speise enthält. Faschiertes Fleisch enthält

meistens auch Schweinefleisch. Sie können aber beim Fleischhauer (= im Fleischgeschäft) Faschiertes nur vom Rind verlangen. Die Frage rund um das Thema Alkohol wird ebenfalls erklärt: Darf man in Österreich Alkohol trinken? Ab 16 Jahren darf man Wein und Bier trinken. Härtere Getränke darf man in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ab 16 trinken, in den anderen Bundesländern ab 18.

Das Thema Gleichberechtigung findet ebenfalls Beachtung: Wie begegne ich Frauen? In Österreich ist es normal, dass Frauen unverhüllt auf die Straße gehen. Das bedeutet nicht, dass sie berührt oder

angesprochen werden wollen. Im Gegenteil: Sich ihnen ohne ihr Einverständnis zu nähern ist nicht nur unhöflich, es kann auch als Belästigung verstanden werden und damit strafbar sein. Weiter geht´s mit der Frage: Muss meine Frau tun, was ich ihr sage? Nein, in Österreich sind Männer und Frauen gleichberechtigt.

Schließlich werden die Themen Asylverfahren, Arbeit, Gesundheit, Bildung und allgemeine Umgangsformen (Wie grüßt man in Österreich?) behandelt.