Politik

"Anstößige Lebensart" kein Enterbungsgrund mehr

Heute Redaktion
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Der Nationalrat hat das Erbrecht modernisiert. In der Sitzung am Dienstag ist die Reform abgesegnet worden. Dafür gestimmt haben Rot, Schwarz und Grün.

Der hat das Erbrecht modernisiert. In der Sitzung am Dienstag ist die Reform abgesegnet worden. Dafür gestimmt haben Rot, Schwarz und Grün.

Enterben ist nicht mehr so leicht: "Anstößige Lebensart" als Enterbungsgrund fällt weg. Dafür kann man sein Erbe nach einer Straftat gegen nahe Angehörige (bei Strafmaß von über einem Jahr Freiheitsentzug) und nach groben Verletzungen der Eltern-Kind-Pflichten verlieren. Wenn über zwanzig Jahre kein Kontakt bestanden hat, muss der Erblasser nur den halben Pflichtteil zahlen.

Pflichtteile können künftig in Raten gezahlt oder gestundet werden. Den Pflichtteil für Eltern und Großeltern gibt es in Zukunft gar nicht mehr. Wenn ein naher Angehöriger den Erblasser drei Jahre vor dessen Tod pflegt, wird mit einem gesetzlichen "Vermächtnis" bedacht.