Österreich

"Armes Würschtl" täuscht Unfall vor und kassierte

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia.com

Für einen vorgetäuschten Spitalaufenthalt hat ein junger Steirer von seiner Versicherung 2.400 Euro Taggeld kassiert. Als er den selben Trick noch einmal probierte, flog die Sache auf und er landete vor Gericht. Dort erhielt er eine milde Strafe, weil er ein "armes Würschtl" sei.

Für einen vorgetäuschten Spitalaufenthalt hat ein junger Steirer von seiner Versicherung 2.400 Euro Taggeld kassiert. Als er den selben Trick noch einmal probierte, flog die Sache auf und er landete vor Gericht. Dort erhielt er eine milde Strafe, weil er ein "armes Würschtl" sei.

Am Donnerstag bekannte er sich im Grazer Straflandesgericht schuldig: "Ich habe aus diesen Fehlern gelernt", meinte er reumütig. Die Richterin beließ es bei drei Monaten bedingter Haft, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 23-jährige Angeklagte ist mit rund 60.000 Euro hoch verschuldet. Da kam er im Vorjahr auf die Idee, bei seiner Versicherung abzukassieren.

Er gab an, einen schweren Motorradunfall mit achtmonatigem Spitalaufenthalt gehabt zu haben. Dafür wurde ihm ein Taggeld von 2.400 Euro ausbezahlt. Einige Monate später probierte er es noch einmal, doch diesmal wurde die Versicherung stutzig. "Das strotzt ja vor Rechtschreibfehlern, viel angetan haben Sie sich da aber nicht", meinte Richterin Julia Riffel, als sie die Unterlagen studierte.

Baby, zwei Autos, Motorrad

Der 23-Jährige zeigte sich voll geständig. Er habe sich nicht mehr herausgesehen, weil er dringend Geld gebraucht habe, so der Angeklagte. Zwei Autos und ein Motorrad waren mit dem Tischlereinkommen nicht zu finanzieren, und als seine Freundin ein Baby bekam, beging er den Versicherungsbetrug. "Er hat damit ein Bett, einen Kinderwagen und Babyausstattung gekauft", rechtfertigte der Verteidiger das Tun seines Mandanten.

Die Richterin zeigte ein gewisses Verständnis für den jungen Mann und beließ es bei einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten. "Das ist ein mildes Urteil, weil Sie wirklich ein armes Würschtl sind. Eine Geldstrafe bringt bei Ihnen nichts, und ich möchte Ihnen die Zukunft nicht verbauen. Aber das ist Ihre letzte Chance". Der Angeklagte zeigte sich dankbar und nahm das Urteil sofort an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.