Österreich

"Behörde soll nun endlich eine Entscheidung treffen"

Seit Wochen tobt der Streit um einen Verkauf von 3.000 Wiener Sozialwohnungen. Nun will die Wohnbauvereinigung auf die Sachebene zurückkehren.

Heute Redaktion
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Die WBV-WGF (im Bild Eigentümer Christian Hosp und Aufsichtsratvorsitzender Stefan Gregorich) legen den betriebsinternen Streit bei und fordern von der MA50 eine rasche Entscheidung.
Die WBV-WGF (im Bild Eigentümer Christian Hosp und Aufsichtsratvorsitzender Stefan Gregorich) legen den betriebsinternen Streit bei und fordern von der MA50 eine rasche Entscheidung.
Bild: Helmut Graf

Über den Verkauf der ehemaligen WBV-GÖD wurde schon viel geschrieben und noch mehr gestritten. Obwohl der Verkauf von rund 3.000 gefördert errichteten Wohnungen bereits 2015 über die Bühne ging, ist der Immo-Deal erst in den vergangenen Wochen zum echten Politikum geworden.

Nun bemüht sich die Wohnvereinigung WBV-WGF darum, Ruhe einkehren zu lassen und auf die Sachebene zurück zu kehren. Am Donnerstag räumten der neue Eigentümer Christian Hosp und Aufsichtsratsvorsitzender Stefan Gregorich Fehler ein. "Wir haben zugegeben eine unglückliche Performance gezeigt", betonte Gregorich. Er habe sich zu sehr durch Emotionen leiten lassen und zu wenig auf die sachliche Ebene geachtet.

Ehemalige Streithähne nun an einem Strang

Tatsächlich war die gemeinsame Pressekonferenz von Hosp und Gregorich überraschend, denn in jüngster Vergangenheit hatten sie die Herren per Aussendung unterschiedliche Vorwürfe gemacht. So bezeichnete Gregorich den neuen Eigentümer Hosp am am 7. August als "Strohmann" von Heumarkt-Investor Michael Tojner und forderte die Rückabwicklung des Deals.

Am 9. August kam dann die Retourkutschevon Hosp in Form der Abberufung von Gregorich als Aufsichtsrat und Miteigentümer Michael Baumgartner. Geschehen sollte dies noch im August im Zuge einer Gesellschafterversammlung. "Das war eine Überreaktion meinerseits", gab Hosp heute zu. Um auf eine gemeinsame Ebene zu finden, habe es "etliche Gespräche gebraucht, bei denen es auch recht emotional zuging".

"Torheit weiter zu streiten"

Um weitere Schäden von dem "äußerst erfolgreichen und effizienten Unternehmen", wie beide Herren betonen, abzuwenden, habe man das Kriegsbeil begraben. "Es wäre eine Torheit weiter zu streiten, wenn wir im Prinzip dasselbe wollen", so Gregorich.

Obwohl es nach wie unterschiedliche Rechtsauffassungen dazu gebe, ob für den Verkauf im Jahr 2015 nun eine Genehmigung erforderlich war oder nicht und ob der Deal rückabgewickelt werden soll, werde man nun an einem gemeinsamen Strang ziehen. Dazu habe man auch die Abberufung von Gregorich als Aufsichtsratsvorsitzenden abberufen.

Gemeinnützigkeit wird bleiben

Hosp betonte nochmals, er selbst sei auch nie Angehöriger des Baugewerbes gewesen, daher habe die Übernahme aus seiner Sicht den Paragraphen 9 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) nicht verletzt. Auch sei es nie darum gegangen, Sozialwohnungen zu privatisieren oder die Gemeinnützigkeit zu beenden. "Das wird nie passieren", waren sich Gregorich und Hosp einig. Auch wurde betont, dass der Verkauf für die Mieter keinerlei Konsequenzen habe und die Mietverträge davon unangetastet blieben.

Wohnbauvereinigung hängt seit 2017 in "rechtlicher Luft"

Wichtig sei es, dass nun durch die Behörde (zuständig ist die MA50) endlich eine Entscheidung darüber gefällt werde, ob der Verkauf nun rechtsgültig war oder nicht. Auslöser dafür war eine Stellungnahme des Revisionsverbandes, der die Rechtmäßigkeit in Frage gestellt hatte.

"Wir warten jetzt schon seit eineinviertel Jahren auf eine Entscheidung der rechtsstaatlichen Organe, die entweder den Eigentümerwechsel bestätigt oder eine Rückabwicklung des Verkaufs einleitet", so Gregorich.

"Die weiteren Schritte werden wir dann in Reaktion auf die Entscheidung besprechen", betonten die Herren. Hosp behielt sich aber vor, für den Fall "dass mein Standpunkt zuwenig gewürdigt wird" in zweiter Instanz zu berufen.

Gregorich fordert Stärkung des WGG und WFG

Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal, in deren politische Zuständigkeit der Immo-Deal nun fällt, trage hier keine Schuld, betonte Gregorich. Bei dem Verkauf 2015 habe es eben keine klare Rechtsmeinung gegeben, ob bei indirekten Verkäufen zwischen zwei Privatfirmen eine Genehmigung erforderlich sei.

Dennoch hat er Wünsche an die Politik. "Wir brauchen dringend eine Stärkung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, denn damit kann verhindert werden, dass gemeinnütziges Wohnen verwässert und liberalisiert wird". Zudem befürwortet er eine Anpassung im Wiener Wohnbauförderungsgesetz (WFG), das verhindern soll, dass sich Unternehmen durch Rückzahlung der Wohnbauförderungsgelder aus deren sozialer Verantwortung "auskaufen" können. (lok)