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"Bin ich pädophil veranlagt?"

Heute Redaktion
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Bild: Pixabay

Kai hat sich in ein Teenager-Mädchen verliebt. Nun schmiedet er Zukunftspläne. Doch sein Gewissen sagt ihm, dass an dieser Beziehung etwas nicht stimmt.

Frage von Kai (22) an Doktor Sex: Ich habe mich in ein 16-jähriges Mädchen verliebt. Wir sind frisch verliebt, es passt alles, und wir ergänzen uns perfekt. Auch sie hat starke Gefühle für mich und spricht ebenfalls von Liebe. Auch wenn sie 400 Kilometer entfernt von mir wohnt, wollen wir beide eine gemeinsame Zukunft. Jedoch macht mir der Altersunterschied von sechs Jahren sehr zu schaffen, da ich prinzipiell gegen Liebe mit Minderjährigen bin.

Ich frage mich seit der ersten Begegnung, ob ich pädophil bin. Deshalb bin ich auch irritiert und habe das Gefühl, dass mein Handeln nicht korrekt ist, ja, dass ich mich damit vielleicht sogar strafbar mache. Wir haben uns schon einmal persönlich getroffen und auch geküsst. Sex hatten wir aber nicht. Sie gehen zu lassen, würde mich in große Verzweiflung stürzen, denn keine Frau hat es bisher geschafft, solche Gefühle in mir hervorzurufen.

Antwort von Doktor Sex

Lieber Kai

Laut der von der WHO herausgegebenen Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) wird Pädophilie definiert als "sexuelle Präferenz für Kinder, Jungen oder Mädchen oder Kinder beiderlei Geschlechts, die sich meist in der Vorpubertät oder in einem frühen Stadium der Pubertät befinden". Das Mädchen, in das du verliebt bist, hat die Pubertät bereits weitgehend hinter sich, und du erwähnst auch nichts von der beschriebenen Präferenz für vor- und frühpubertäre Mädchen. Daher geht es in deinem Fall nicht um Pädophilie.

In der Schweiz gelten Personen, die das 16. Altersjahr noch nicht erreicht haben, als Kinder. Sie sind dem sogenannten Schutzalter unterstellt. Und sexuelle Handlungen an oder mit Kindern sind ausnahmslos verboten. Das Mädchen, in das du dich verliebt hast, hat diese Grenze bereits überschritten. Auch wenn sie noch nicht mündig und sehr jung ist, machst du dich daher nicht strafbar. Trotzdem teile ich deine Irritation und das Gefühl, dass etwas an deinem Handeln nicht stimmt.

Im Vordergrund steht bei mir aber gar nicht so sehr der Altersunterschied, auch wenn ich sechs Jahre als beträchtliche Differenz erachte – im Fall deiner Freundin machen sie fast ein Drittel ihrer gesamten Lebenszeit aus. Was mich noch mehr irritiert, ist die Naivität, mit der du dich als 22-jähriger in dieser Situation verhältst. Deine Liebe in Ehren, aber wie willst du nach einem persönlichen Treffen und sonst – so vermute ich – vorwiegend virtuellen Kontakten wissen, dass du eine gemeinsame Zukunft mit dieser jungen Frau willst?

In ihrem und wahrscheinlich auch in deinem Leben stehen im Moment wohl ein paar andere und mindestens so wichtige Themen im Raum. Damit soll nicht gesagt sein, dass Herzensangelegenheiten unwichtig oder vergleichbar seien mit einer Ausbildung. Trotzdem sollte ihr Stellenwert nicht überschätzt werden. Falls ihr wirklich so "zusammengehört", wie ihr dies im Moment im Taumel eurer Gefühle glaubt, wird sich auch über die Distanz hinweg und unter Berücksichtigung aller anderer Aufgaben ein gemeinsamer Weg finden lassen. Sich aber jetzt nur auf diese Beziehung zu fixieren, ist – entschuldige die etwas harte Formulierung – idiotisch. Alles Gute!

Deine Frage an Doktor Sex: [email protected] (wer)

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