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'Buchhalter von Auschwitz' (96) muss hinter Gitter

SS-Unteroffizier Oskar Gröning muss wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen ins Gefängnis. Sein Gnadengesuch wurde abgelehnt.

Heute Redaktion
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Der als "Buchhalter von Auschwitz" bekannt gewordene Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg (Niedersachsen) am Mittwoch mit.

Im Lüneburger Auschwitz-Prozess war der frühere deutsche SS-Unterscharführer 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 96-Jährige soll nun zügig die Haft antreten.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte angekündigt, Gröning zeitnah die Aufforderung zum Strafantritt zu schicken. Eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen hatte das Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Der SS-Unterscharführer (kurz: Uscha; Ansprache: Unterscharführer) war im Deutschen Reich von 1934 bis 1945 der niedrigste Rang der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee der Schutzstaffel (SS).

Im Bereich der Konzentrationslager wurden Unterscharführer häufig als Blockführer eingesetzt.

Geld der Verschleppten gezählt

Gröning hatte im Vernichtungslager Auschwitz unter anderem das Geld der Verschleppten gezählt und weitergeleitet. Männer wie er kamen in Deutschland erst Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkriegs vor Gericht. Denn in der Nachkriegszeit war zunächst nur KZ-Personal angeklagt worden, das Befehlsgewalt hatte oder dem konkrete Gewalttaten vorgeworfen wurden.

Nach heutiger deutscher Rechtsauffassung machte sich hingegen jeder strafbar, der durch seinen Dienst in einem Vernichtungslager die nationalsozialistische Mordmaschinerie irgendwie am Laufen hielt. (fur)

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