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"Der Bachelor": Die Knebel-Verträge der Mädchen

Heute Redaktion
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Bild: RTL

Im TV wollen sie alle den "Bachelor" Jan verführen. Doch statt Herzklopfen und wahre Romanzen gibt es nur Verbote, Regeln, harte Strafen! Das sind die knallharten Knebel-Verträge der "Bachelor"-Kandidatinnen.

Im TV wollen sie alle den Jan verführen. Doch statt Herzklopfen und wahre Romanzen gibt es nur Verbote, Regeln, harte Strafen! Das sind die knallharten Knebel-Verträge der "Bachelor"-Kandidatinnen.

Da waren's nur noch drei

Nur noch drei Mädchen sind beim "Bachelor" im Rennen – aber alle Kandidatinnen der neuen Staffel mussten einen 20-seitigen-Knebel-Vertrag unterschreiben. Und alle Regeln müssen bis zum Ende der Show am 20. März eingehalten werden, wie die "Bild"-Zeitung berichtete. In diesen Verträgen ist nicht nur geregelt, wie viel Geld die Frauen als Gage für ihr Mitwirken in der Sendung bekommen, sondern auch, wie sie sich bis zum Ende der Show verhalten müssen.


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Knebelverträge von RTL: Sex-Verbot für „Bachelor“-Kandidatinnen - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/kultur/kino_tv/knebelvertraege-von-rtl-sex-verbot-fuer-bachelor-kandidatinnen_aid_918484.html

Hier die wichtigsten Passagen des Knebel-Vertrags der "Bachelor"-Mädchen:
- Liebes-Gage: Gezahlt wird in drei Raten! 1500 Euro bei Drehstart, 1000 nach dem der Bachelor die Kandidatin aus der Show geworfen hat und 500 Euro für die Übertragung der Film- und Foto-Rechte. Wer während der Show aufgibt, hat "lediglich Anspruch auf die 3. Rate für die Rechteübertragung".
- Flirt-Verbot und Sex-Stopp: Paragraf 1, Punkt 4 regelt, dass die Mädchen ab Vertragsunterzeichnung bis zur Erstausstrahlung der letzten Folge mit keinem Mann zusammenziehen oder sich verloben und heiraten. UND: Auch heiße Dates mit fremden Männern sind vier Monate lang verboten!
- OP-Verbot: Keine neue Frisur und erst recht KEINE Schönheits-Operationen! Die Kandidatinnen verpflichten sich: "keine wesentlichen Veränderungen des Aussehens an sich vorzunehmen oder vornehmen zu lassen"! Eine Kandidatin, die sich vor Weihnachten Lippen und Busen machen lassen wollte, bekam ein Verbot.



- Stuben-Arrest: Wer sich aus der Flirt-Villa in Südafrika schleicht, zahlt mindestens 1000 Euro! Was soll das denn? Ein RTL-Sprecher: "Dieses Gebot dient der Sicherheit der Kandidatinnen am Produktionsort. Darüber hinaus äußern wir uns zu vertraglichen Details generell nicht."



- Facebook-Verbot: Damit sie nichts ausplaudern können! Bis zur letzten Folge dürfen die Mädels nichts auf Facebook, Twitter oder Xing posten. Erst nach der Ausstrahlung der letzten Folge dürfen sie ihre Pinnwand wieder aktivieren.



- Zwangs-Untersuchung: Vor dem Dreh mussten alle Mädels zum Arzt! Und: „Der Mitwirkende entbindet die untersuchenden Ärzte von ihrer Schweigepflicht ...“ Wer während des Drehs schwanger wird, muss es sofort der Produktion melden.



- Die Strafen: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zahlen! Bei Geheimnisverrat drohen enorme Geldstrafen. Im Vertrags-Paragraf 6 heißt es: "Nicht weniger als 3000, maximal jedoch eine Million Euro!"