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"Dringender Tatverdacht" gegen Grasser

Heute Redaktion
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Zum ersten Mal fand eine weisungsfreie Richterin, dass gegen Grasser ein "dringender Tatverdacht" bestehe. Am Dienstag hat das Wiener Straflandesgericht die Einstellung des Verfahrens gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser abgelehnt.

Zum ersten Mal fand eine weisungsfreie Richterin, dass gegen Grasser ein "dringender Tatverdacht" bestehe. Am Dienstag hat das Wiener Straflandesgericht die Einstellung des Verfahrens gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser abgelehnt.

In der 53-seitigen Begründung dazu heißt es unter anderem: "Insgesamt ergibt sich daraus, dass gegen den Beschuldigten Mag. Karl-Heinz Grasser ein dringender Tatverdacht besteht und auch das Ergebnis der noch auszuwertenden Unterlagen zu einer Intensivierung des Tatverdachts gegenüber den Beschuldigten führen könnte" schreibt der Kurier online.

Auf Basis der Aktenlage befand die Richterin, dass gegen Grasser nicht nur "gravierende Verdachtsmomente und aufklärungswürdige Unklarheiten" bestanden. Sein könnte für Grasser selber ein Problem werden, falls er gegen die Entscheidung der Richterin in erster Instanz beruft und dann allenfalls das Oberlandesgericht ebenfalls einen "dringenden Tatverdacht" feststellen sollte, schreibt der Kurier.

Grasser leugnet, dass Tipp von ihm kam

In der Sache geht es um die Privatisierung der Wohnbaugesellschaft Buwog. Dabei ging der Zuschlag um 961 Mio. Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz, während die Konkurrenz 960 Mio. Euro geboten hatte. Die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger hatten der Immofinanz empfohlen, mehr als 960 Mio. Euro zu bieten und kassierten 9,61 Mio. Euro an Provisionen für den Deal. Strittig ist nun, woher sie ihre Empfehlung nahmen und ob der Tipp letztlich von Grasser gekommen sein könnte - was dieser vehement dementiert.