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"Dubai-Arzt" Adelsmayer bekam lebenslänglich!

Heute Redaktion
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Bild: BARBARA GINDL (www.picturedesk.com)

Im Mordprozess gegen den in Dubai angeklagten oberösterreichischen Mediziner Eugen Adelsmayr verkündete der Richter das Urteil. Seit Prozesseröffnung im Juli 2011 sind genau 462 Tage vergangen, am insgesamt 20. Verhandlungstermin wurde Adelsmayer zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

verkündete der Richter das Urteil. Seit Prozesseröffnung im Juli 2011 sind genau 462 Tage vergangen, am insgesamt 20. Verhandlungstermin wurde Adelsmayer zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

Hartes, für den betroffenen österreichischen Arzt Eugen Adelsmayr unverständliches Urteil eines Gerichts in Dubai: Der 53-jährige Anästhesist und Intensivmediziner wurde am Sonntag in einem Mordprozess in Abwesenheit zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Sein Mitangeklagter, ein indischer Arzt, wurde freigesprochen. Dies teilte Adelsmayr mit.

Dem Intensivmediziner und seinem Mitangeklagten war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Rashid-Hospital in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Nach einem Prozess am Dubai Court, der im April 2009 begonnen und in dem die Staatsanwaltschaft von Beginn an die Todesstrafe verlangt hatte, folgte nun, am 20. Verhandlungstermin, der Spruch des Gerichtes.

"So eine Farce"

Adelsmayr (53) war nach einem diplomatischen Tauziehen zunächst ab September 2011 zeitweise aus Dubai ausgereist, seit Ende Dezember vergangenen Jahres lebt er wieder dauerhaft in Österreich. Heute, Sonntag, kommentierte der gebürtige Oberösterreicher, der mittlerweile an eine Salzburger Privatklinik arbeitet, den Gerichtsspruch so: "Das Urteil ist natürlich eine sehr schwere Belastung, so eine Farce. Begründbar ist es nicht. Es fällt mir schwer, das Urteil vernünftig zu kommentieren."

Das Gericht sei ausschließlich einem nachweislich gefälschten Gutachten gefolgt, hätte entlastende Gutachten nicht berücksichtigt. Im Endeffekt bedeute das Urteil, so der Arzt: "Man hat den Ausführenden freigesprochen und mich als Anstifter zu lebenslänglich verurteilt. (...) Dabei war ich nachweislich ab zwei Tage vor dem Tod des Patienten gar nicht mehr im Dienst in dem Spital." Das Gericht in Dubai hätte offenbar seinen indischen Kollegen „elegant aus dem Spiel“ genommen, die Verfahren entkoppelt.

Staatsanwaltschaft kann noch berufen

Das Ergreifen von Rechtsmitteln aus dem Ausland ist für Adelsmayr nicht möglich. Der Arzt: "Die Staatsanwaltschaft in Dubai kann noch gegen das Urteil berufen." Dafür gebe es nun eine Frist von 14 Tagen. Dies kann laut dem Österreicher leicht der Fall sein, da die Staatsanwaltschaft in Dubai bei Urteilen unter der möglichen Höchststrafe oft berufe.

Während des langen Prozesses, zum Teil in Dubai unter dem Damoklesschwert einer möglichen Todesstrafe, hatte der österreichische Arzt auch eine persönliche Tragödie erlebt. Im Jänner dieses Jahres starb seine Frau an einem Krebsleiden. Adelsmayr hat über seine Erlebnisse auch ein Buch geschrieben: „Von einem, der auszog“. Der Arzt am Sonntag: „Dieses Buch ist eine nicht zu unterschätzende Waffe.“ Für die nächsten Ausgaben werde er, Adelsmayr, noch zusätzliches Material zu der Affäre hinzufügen. Auch eine Übersetzung sei geplant.

Lesen Sie weiter: Der Tag vor dem Urteil verkündete der Richter das Urteil. Seit Prozesseröffnung im Juli 2011 sind genau 462 Tage vergangen, am insgesamt 20. Verhandlungstermin wurde Adelsmayer zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

"Ich habe starke Zweifel an einem Ende des Prozesses", sagte Adelsmayr im Vorfeld. Der österreichische Botschafter in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), Peter Elsner-Mackay, war als Beobachter dabei, bestätigte ein Sprecher des Außenministeriums. "Ich bin nicht groß aufgeregt und nervös, aber natürlich ein bisschen angespannt." Denn: "Es ist bisher nie so gelaufen wie geplant", resümierte Adelsmayr vor dem urteil.

Adelsmayr und einem indischen Kollegen wird der Tod eines Patienten im Februar 2009 durch unterlassene Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate zur Last gelegt. Der Staatsanwalt im Wüstenstaat forderte in seiner Anklage die Exekution des Bad Ischlers. Sonntag Vormittag wurde schließlich das Urteil verkündet: Adelsmayer wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

"Weg, wie sie mich erwischen"

"Ich glaube, dass sie versuchen einen Weg zu finden, wie sie mich erwischen und er (der Mitangeklagte, Anm.) freigeht", sagt der Mediziner. Der Oberösterreicher soll laut Anklage seinen indischen Kollegen angestiftet haben, den Kranken im Falle eines Herzstillstandes nicht wieder zu beleben. Der Bad Ischler bestritt diesen Vorwurf jedoch vehement. Auch das "Higher Commitee for Medical Liability" (HCML), die höchste Instanz für medizinische Fragen in den VAE, spricht den Mediziner von allen ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen frei.

Laut dem in den VAE geltenden Rechtssystem gilt für beide Angeklagte im Falle eines Schuldspruchs der selbe Strafrahmen, schilderte der 53-Jährige. Das Verfahren werde als ein Fall mit identen Auswirkungen betrachtet. Sollte der Bad Ischler schuldig gesprochen werden, kann er nicht dagegen berufen. "Dafür müsste ich persönlich anwesend sein", sagte er. Allerdings wäre es möglich, dass der Mitangeklagte, der bisher bei allen Verhandlungsterminen anwesend war, Berufung einlegen wird. Dann wäre es wiederum möglich, dass automatisch auch gegen Adelsmayrs Urteil berufen wird. "Das ist juristisch eine ganz komplizierte Situation", so der 53-Jährige.

"Staatsanwaltschaft beruft immer"

Auch wenn heute ein Urteil im seit 15 Monaten dauernden Prozess gesprochen werden soll: "Die Staatsanwaltschaft beruft in den Emiraten routinemäßig immer, wenn das von ihr geforderte Strafausmaß nicht angewandt wird", sagte Adelsmayr.

Am 17. Juli 2011 war der Prozess gegen den Bad Ischler eröffnet worden. Ende Dezember 2011 war der 53-Jährige das bisher letzte Mal in Dubai, um der Verhandlung beizuwohnen. Im Jänner 2012 musste er einen schweren Schicksalsschlag hinnehmen: Seine Frau verstarb im 57. Lebensjahr.

"Von einem, der auszog"

Unterdessen hat der Bad Ischler ein Buch über seine Zeit in den VAE geschrieben. "Von einem, der auszog" ist seit 27. September im Handel erhältlich, mittlerweile wird bereits die dritte Auflage gedruckt. "Weil ich vor Gericht völlig machtlos bin, war meine Wahl der Waffen das geschriebene Wort", sagte Adelsmayr. Allerdings führte das Niederschreiben seiner Geschichte nicht zu jenem Abschluss, den er erhofft hatte. "Es geht nur auf einer anderen Ebene weiter."

Seit März 2012 arbeitet der 53-Jährige als selbstständiger Anästhesist in einer Salzburger Privatklinik. Beruflich wieder ins Ausland zu gehen kann sich der Bad Ischler vorstellen - allerdings nicht mehr in den arabischen Raum. Das sei emotional zu belastend, "ich glaube das würde ich mir nicht mehr antun."

Lesen Sie weiter: Die Chronologie des Prozesses Bereits im Juli 2011 ist in Dubai der Mord-Prozess gegen den Mediziner Eugen Adelsmayr eröffnet worden. Mit der Urteilsverkündung am Sonntag hat es seither 20 Verhandlungstage gegeben, mehrmals wurde der Prozess kurzfristig vertagt. Im Folgenden eine Chronologie vom medizinischen Zwischenfall über die Anklage bis zur Urteilsverkündung.

   14. Jänner 2009: Ein 46-jähriger pakistanischer Arbeiter wird mit einer Halswirbelverletzung und hoher Querschnittläsion in das Rashid-Hospital eingeliefert. Mitte Jänner reicht Adelsmayr seine Kündigung in diesem Krankenhaus ein.

   21. Februar 2009: Der pakistanische Patient verstirbt, 36 Stunden nachdem Adelsmayr das Krankenhaus verlassen hat. Laut den Behörden soll der Bad Ischler gemeinsam mit einem indischen Kollegen den Patienten durch Unterlassung von Hilfeleistung sowie eine hohe Dosis Morphium getötet haben. Adelsmayr soll außerdem eine Order ausgegeben haben, dass der Kranke im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden soll. Ein Kollege des österreichischen Mediziners initiiert eine Untersuchung durch die "Dubai Health Authority".

   April 2009: Adelsmayr beginnt im Al Ain Hospital als Leiter des Departments für Anästhesie und Intensivmedizin zu arbeiten.

   Dezember 2009: Adelsmayr wird in Dubai die Ärztelizenz entzogen. Aufgrund dessen wird er vom Al Ain Hospital vom 15. Dezember 2009 bis zum 6. April 2010 suspendiert. Der Anästhesist strengt beim "Higher Commitee for Medical Liability" (HCML) ein Berufungsverfahren an. Dieses Komitee ist die höchste Instanz in medizinischen Fragen in den VAE. Noch während der laufenden Untersuchung durch das HCML langt bei der Polizei eine Anzeige mit den gleichen Anschuldigungen ein.

   17. Mai 2010: Adelsmayr wird von der Polizei verhört, sein Pass wird ihm abgenommen, er darf die VAE nicht mehr verlassen. Die Polizei leitet den Fall an die Staatsanwaltschaft Dubai weiter.

   Dezember 2010: Der Abschlussbericht des HCML spricht den Mediziner von allen ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen frei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dennoch weiter. Den Bericht erhält der Mediziner allerdings erst im Jänner. Er verbringt den Heiligen Abend allein in Dubai.

   17. Juli 2011: Im Dubai Courts wird in Verhandlungssaal 4 der Prozess gegen den Oberösterreicher eröffnet. Sowohl er als auch sein indischer Kollege bekennen sich nicht schuldig. Einen Tag später wird der mittlerweile 53-Jährige vom Al Ain Hospital suspendiert.

   7. August 2011: Eine weitere Verhandlung wird auf den 7. September vertagt. Der Termin dauert wegen des Fastenmonats Ramadan nicht lange. Bei der Frau des Mediziners wird eine weit fortgeschrittene Krebserkrankung diagnostiziert. Adelsmayr hat keinen Pass und darf aus den VAE nicht ausreisen.

   7. September 2011: Der Prozess wird abermals vertagt. Alle fünf Zeugen der Anklage, die gegen den Arzt aus Bad Ischl hätten aussagen sollen, bleiben der Verhandlung unentschuldigt fern.

   10. September 2011: Ein Expertenteam des Außenministeriums trifft in den VAE ein. Geplant sind Gespräche mit hohen Vertretern aus Politik, Gesundheit, Medizin und Justiz, um den angeklagten Mediziner vorübergehend zu seiner schwer kranken Frau nach Österreich ausreisen zu lassen.

   25. September 2011: Endlich kann der Prozess fortgesetzt werden - drei von fünf geladenen Zeugen erscheinen und geben ihre Aussagen zu Protokoll.

   27. September 2011: Durchbruch bei den diplomatischen Verhandlungen: Adelsmayr erhält nun doch die Erlaubnis, zu seiner schwer kranken Frau nach Österreich heimzukehren, der Anästhesist bekommt seinen Pass zurück. Das Außenministerium gibt keine Garantie ab, dass der Mediziner wieder nach Dubai zurückkehrt.

   28. September 2011: Der zweifache Vater kehrt das erste Mal seit Weihnachten 2009 wieder zurück nach Österreich. Er landet um 5.37 Uhr am Flughafen Wien-Schwechat. Bei seiner Rückkehr wird er von Dutzenden Journalisten empfangen.

   16. Oktober 2011: Prozessfortsetzung. Bereits zwei Tage zuvor, am 14. Oktober, reist Adelsmayr zurück nach Dubai. In der rund zweieinhalbstündigen Verhandlung wiederholt der Hauptbelastungszeuge, ein Mediziner, seine Vorwürfe, kann diese aber nicht begründen. Die zweite Zeugin, eine Krankenschwester, erneuert ihre bisherigen Anschuldigungen nicht. Der 52-Jährige darf seinen Pass behalten und in der Prozesspause erneut nach Österreich zurückreisen.

   30. Oktober 2011: Nächster Verhandlungstag im Wüstenstaat. Erstmals sind Entlastungszeugen der Verteidigung - eine Oberschwester und ein Ärztin - an der Reihe. Die fünf Wochen bis zur nächsten Verhandlung verbringt der Mediziner wieder in Österreich.

   7. Dezember 2011: Der Mediziner steht zum siebenten Mal in den VAE vor Gericht. Da einen Tag zuvor der gesamte Krankenakt des verstorbenen Patienten eingelangt ist, bringt Adelsmayr einen Antrag auf Vertagung ein, der Richter gibt dem statt.

   24. Dezember 2011: Adelsmayr verbringt erstmals seit 2009 den Heiligen Abend wieder im Kreise seiner Familie in Bad Ischl.

   28. Dezember 2011: In den VAE wird der Prozess fortgesetzt. Die Anwälte des Anästhesisten lassen vor Gericht eine Bombe platzen. Die Rechtsvertreter fanden heraus, dass das Gutachten, auf dem die Mordanklage basiert, manipuliert worden ist. Auf dem Dokument des staatlichen Krankenhausträgers basiert die Mordanklage gegen den Mediziner. Doch in der Übersetzung aus der Originalsprache Englisch ins Arabische fehlten plötzlich 19 Seiten. Alle entlastenden Punkte sind weggelassen bzw. einige Punkte hinzugefügt worden, die im Original nicht zu finden seien, sagt Adelsmayr zur APA.

   20. Jänner 2012: Der Bad Ischler muss einen weiteren Schicksalsschlag hinnehmen - seine Frau verstirbt im 57. Lebensjahr. "Wir waren 30 Jahre lang ein Paar, 26 Jahre davon waren wir auch verheiratet", sagt Adelsmayr.

   22. Jänner 2012: Der neunte Verhandlungstermin wird nach einem Antrag der Verteidigung wie erwartet verschoben.

   11. Februar 2012: Erneut gibt es diplomatische Gespräche in Dubai. Für fünf Tage reist Elisabeth Ellison-Kramer, Chefin der Rechtsabteilung im Außenministerium, in die VAE.

   22. Februar 2012: Zehnter Verhandlungstermin. Der Intensivmediziner nimmt erstmals nicht an der Verhandlung in den VAE teil. Aus familiären Gründen bleibt er in Österreich. Die ursprünglich geplanten Schlussplädoyers der Verteidigung finden nicht statt. Stattdessen wird ein Antrag der Anwälte des mitangeklagten indischen Arztes auf Fortführung des Verfahrens vom Richter zugelassen. Es ist das erste Mal, dass die Verteidigung des Zweitangeklagten im gesamten Prozess tätig wird. "Meine Anwältin hat das Schlussplädoyer allerdings nach der Verhandlung elektronisch via Staatsanwaltschaft bei Gericht eingebracht", sagt Adelsmayr.

   März 2012: Ende März beginnt der Bad Ischler als selbstständiger Anästhesist in einer Privatklinik in Salzburg zu arbeiten.

   März - Juni 2012: Sechs weitere Verhandlungsrunden finden in Dubai statt.

   1. Juli 2012: 17. Prozesstermin: Ein Sachverständiger sagt, nachdem er bereits mehrmals geladen war aber der Verhandlung fernblieb, vor Gericht aus. Er kann aber keine neuen Erkenntnisse liefern.

   22. Juli 2012: Zum 18. Mal wird der Fall Adelsmayr in Dubai verhandelt. Die Verteidigung des mitangeklagten Inders beantragt die Schlussplädoyers für den nächsten Prozesstermin.

   19. September 2012: Ein Ende des zähen Prozesses zeichnet sich ab: Der Richter kündigt bei der mittlerweile 19. Verhandlung ein Urteil für den 21. Oktober an. Adelsmayr wird dazu nicht nach Dubai fliegen, sagt er im Gespräch mit der APA.

   27. September 2012: Adelsmayrs Buch "Von einem, der auszog" erscheint. "Ich habe es geschrieben, so wie wenn ich es meiner Frau erzählen würde", sagt er im Gespräch mit der APA. Es ist seiner im Jänner verstorbenen Frau gewidmet.

   21. Oktober 2012: Am 20. Verhandlungstag verurteilt der Richter Eugen Adelsmayr in dessen Abwesenheit zu lebenslanger Haft. Sein mitangeklagter indischer Kollege wird freigesprochen. Der Oberösterreicher bezeichnet das Urteil als "Farce".