Österreich

"Fall Sofia" könnte gutes Ende nehmen

Heute Redaktion
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Bild: T. Lenger/Monatsrevue.at

Ein positiver Abschluss im Fall des grenzüberschreitenden Sorgerechtsstreits um die siebenjährige Sofia aus Niederösterreich zeichnet sich ab. Die österreichische Anwältin der Mutter, Astrid Wagner, bestätigte am Samstag, dass eine "positive Lösung endlich in Sicht" sei.

aus Niederösterreich zeichnet sich ab. Die österreichische Anwältin der Mutter, Astrid Wagner, bestätigte am Samstag, dass eine "positive Lösung endlich in Sicht" sei.

Am Freitag am Gericht in Venedig hat die Verhandlung über die Rückführung des Kindes zum italienischen Vater in "absolut positiver und objektiver Stimmung" begonnen. Laut Wagner entnehme sie dem Bericht ihrer italienischen Kollegin, dass wiederholt "das Kindeswohl" in den Vordergrund gestellt wurde und das Gericht betonte, nur nach diesen Gesichtspunkten zu entscheiden.

Gericht "sehr beeindruckt"

Die italienische Rechtsanwältin gehe davon aus, dass es möglicherweise zu einer baldigen Entscheidung "sogar ohne Gutachten" käme, da der "Sachverhalt eigentlich ganz klar ist". Die von der Mutter zusammengestellte Mappe zur Integration ihrer Tochter in Österreich habe zudem ebenfalls "sehr beeindruckt". Immerhin hat das Kind seit der Flucht ihrer Mutter im Jahr 2008 (angeblich vor ihrem gewalttätigen Lebensgefährten, Anm.) stets in Österreich gelebt. Erst im vergangenen September hat das Mädchen in Niederösterreich mit der Schule begonnen.

Konkret wird im Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung einer Entscheidung des italienischen Gerichts entschieden, wonach das Kind dem Vater bereits im Sommer hätte übergeben werden müssen. Die Mutter war wenige Tage davor mit ihrer Tochter - wie sich später herausstellte in Spanien - untergetaucht.

Anhörung Ende Jänner

Für Ende Jänner, so Wagner, sei nun noch eine Anhörung der Mutter geplant, der diese auch nachkommen werde. Bisher habe sie dies auf Anraten der italienischen Anwältin vermieden. Es ist noch ein Strafverfahren gegen sie anhängig, laut Wagner werde die italienische Strafanwaltschaft jedoch diesbezüglich nicht aktiv werden. Auch der Vater sei eingenommen worden und habe ebenfalls das Wohl des Kindes in den Vordergrund gestellt und sich "sehr vernünftig gezeigt".

In sämtlichen Instanzen - auch auf europäischer Ebene - war das Sorgerecht für Sofia ursprünglich dem Vater zugesprochen worden. Die Eltern hatten mit der Kleinen bis Jänner 2008 in Norditalien zusammengelebt, als es zur Trennung kam und die Mutter mit der Tochter nach Österreich zog. Am 24. Juli 2013 hätte das Mädchen von zu Hause abgeholt werden sollen, um zu dem Italiener gebracht zu werden. Der gerichtliche Vollzug war jedoch nicht möglich, da die Mutter mit ihrer Tochter bereits untergetaucht war.