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"Folter"-Vorwurf bei Prozess gegen Anti-Putin-Band

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Begleitet von einem Großaufgebot der Polizei hat in Moskau der Prozess gegen drei kremlkritische Musikerinnen wegen eines spektakulären Protestgebets gegen Präsident Wladimir Putin begonnen. Unterstützer riefen vor dem Gericht am Montag "Freiheit für Pussy Riot".

Begleitet von einem Großaufgebot der Polizei hat in Moskau der Prozess gegen drei kremlkritische Musikerinnen wegen eines spektakulären Protestgebets gegen Präsident Wladimir Putin begonnen. Unterstützer riefen vor dem Gericht am Montag "Freiheit für Pussy Riot".



+++ Nach Anti-Putin-Song steht Band vor Gericht +++


Nach rund zehnstündiger Verhandlung wurde der Prozess auf Dienstag vertagt. Dann sollen weitere Zeugen zu der schrillen Protestaktion gegen Präsident Wladimir Putin in der wichtigsten orthodoxen Kirche Russlands gehört werden. Die Anwälte der drei Angeklagten warfen Richterin Marina Syrowa zum Ende des ersten Verhandlungstags schwere Verstöße vor. Syrowa habe die jungen Frauen weder essen noch trinken noch zur Toilette gehen lassen. "Das ist Folter", sagte einer der Verteidiger. Die Richterin wies dies zurück.

Die Punkband hatte im Februar in der Erlöserkathedrale in Moskau dafür gebetet, dass Russland von Putin erlöst werden möge. Die drei Frauen im Alter zwischen 22 und 29 Jahren sind wegen Rowdytums angeklagt. Ihnen drohen sieben Jahre Straflager. Menschenrechtler kritisieren den Prozess als politisch motiviert. Die jungen Frauen sitzen seit etwa fünf Monaten in Untersuchungshaft.

Medwedew ruft zu Gelassenheit auf

Der russische Ex-Präsident und derzeitige Regierungschef hat im Zusammenhang mit dembegonnenen Prozess gegen Mitglieder der Frauen-Punkband Pussy Riot zu Gelassenheit aufgerufen. Die Tatsache, dass die jungen Frauen jetzt im Gefängnis sind, "ist eine recht ernsthafte Prüfung für sie und ihre Familien", sagte Dmitri Medwedew gegenüber der Times. "Das Wichtigste aber: Wir müssen den Abschluss der Ermittlungen und das Gerichtsurteil abwarten. Erst danach wird man sagen können, ob ein Verbrechen begangen wurde oder nicht."

Medwedew räumte ein, dass der Fall Aufmerksamkeit errege, "weil er an unserem Verständnis von Rechten und individueller Freiheit rührt". Und er setzte fort: "Es scheint mir, dass es immer Unterschiede in der Auffassung geben wird, was in moralischer Hinsicht tragbar ist und was nicht, und wo moralische Vergehen zu strafbaren Handlungen werden. Das Gericht muss eben feststellen, ob diese strafbaren Handlungen vorliegen oder nicht." Liege eine solche nach Ansicht des Gerichts nicht vor, so "haben die Teilnehmerinnen der bekannten Aktion Glück: Sie wurden berühmt, müssen aber keine Verantwortung tragen."

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