Österreich

"Friedrich Müller" bekommt 4 Jahre Haft für Betrug

Heute Redaktion
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Zu vier Jahren unbedingter Haft ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht Gerhard Bruckberger verurteilt worden. Der 47-Jährige mit einem weitverzweigten Firmengeflecht war über zwei Jahrzehnte im Versandhandel und Online-Marketing sowie unter der Marke "Friedrich Müller" als Veranstalter von Gewinnspielen tätig. Der Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ist nicht rechtskräftig.

Zu vier Jahren unbedingter Haft ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht Gerhard Bruckberger verurteilt worden. Der 47-Jährige mit einem weitverzweigten Firmengeflecht war über zwei Jahrzehnte im Versandhandel und Online-Marketing sowie unter der Marke "Friedrich Müller" als Veranstalter von Gewinnspielen tätig. Der Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ist nicht rechtskräftig.

Der Schöffensenat gelangte nach fünf Monaten Verhandlungsdauer zur Überzeugung, dass es Bruckberger bei seinen Gewinnspielen darauf ankam, die Konsumenten zu täuschen und sich auf deren Kosten zu bereichern. Die sogenannten Gewinnverständigungen, die vorwiegend an einen betagten Adressatenkreis gingen, habe man irreführend, die Teilnahmebedingungen bewusst kompliziert formuliert, hieß es in der Urteilsbegründung. Für das Gericht war die "Täuschungstauglichkeit" evident.

Nächster Prozess startet am Mittwoch

Das Verfahren war eine Art "Probegalopp" - von der Anklage war nur der Tatzeitraum August bis Dezember 2008 umfasst. Ein zweiter Prozess gegen Bruckberger, in dem es um zeitlich weiter zurückliegende Vorgänge geht, startet am Mittwoch im Grauen Haus und wird mindestens bis Ende Oktober dauern. Darüber hinaus sind noch weitergehende Ermittlungen anhängig.

Postwurfsendungen mit Versprechen

Laut Schöffensenat schädigte Bruckberger innerhalb von nur vier Monaten zahlreiche Kunden um insgesamt 760.000 Euro, indem er ihnen per Postwurf fixe Gewinne vormachte, die Zusagen aber mit Express- oder Bearbeitungsgebühren verknüpfte und etliche Personen dazu brachte, ihm eine Gebühr zwischen zehn und 100 Euro zu überweisen. Das Gericht ging weiters davon aus, dass es beim "Millionenspiel" - einer Sonderform, bei der ein Gewinn in Höhe von einer Million Euro suggeriert wurde - zu Manipulationen kam.

Unrechtmäßige Bereicherung

Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit des 47-Jährigen sowie die lange Verfahrensdauer mildernd gewertet. Erschwerend waren unter anderem der "hohe Organisationsgrad" sowie die "reifliche Überlegung und systematische Konzeption". Zudem wurden bei Bruckberger knapp 441.000 Euro wegen unrechtmäßiger Bereicherung abgeschöpft - vom Schadensbetrag brachte das Gericht noch die Kosten für die Postwurfsendungen in Abzug.

"8.000 debile Kunden"

Bruckberger hatte bis zuletzt seine Schuldlosigkeit beteuert und einen Freispruch verlangt. "Glauben Sie, dass wir 8.000 debile Kunden gehabt haben? Das waren Durchschnittskonsumenten, denen man zumuten kann, ein vierseitiges Werbemittel durchzulesen", sagte er in seinem Schlusswort. Lediglich 1,15 Prozent hätten die Gebühr bezahlt, dafür aber auch etwas erhalten: "Sie haben jedenfalls eine wunderschöne Reise bekommen. Sieben Tage Türkei, für 120 Euro für zwei Personen. Bei der Konkurrenz hat das 499 Euro gekostet. Wo ist da der Betrug?"

Alle Opfer um die 80 Jahre alt

Der Staatsanwalt unterstellte Bruckberger, sich gezielt an ein älteres Publikum gehalten zu haben. Laut einem Gutachten habe das Durchschnittsalter der Opfer über 78 Jahre betragen. Ein Drittel von ihnen ist mittlerweile tot. Etliche Kunden hätten nur gezahlt, um nicht um den vermeintlichen Gewinn umzufallen. Im gesamten Jahr 2008 habe "Friedrich Müller" nur sechs Gewinne tatsächlich ausbezahlt.

"Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen vielleicht langsam, aber sie mahlen", reagierte der Verein für Konsumenteninformation auf die erstinstanzliche Verurteilung Bruckbergers. "Wir hoffen insbesondere auf die abschreckende Wirkung des Urteils auf die Nachmacher dieser unlauteren Methoden."