Österreich

"Graf Ali" geht womöglich gar nicht ins Gefängnis

Das Berufungsgericht hat am Vormittag das Strafmaß für den verurteilten Lobbyisten Mensdorff-Pouilly deutlich reduziert.

Heute Redaktion
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Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist zwar rechtskräftig verurteilt, sein Strafmaß wurde jedoch erheblich reduziert.
Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist zwar rechtskräftig verurteilt, sein Strafmaß wurde jedoch erheblich reduziert.
Bild: Denise Auer

Causa Blaulicht-Funk: Schon im Dezember 2015 stellte das Wiener Landesgericht für Strafsachen fest: Lobbyist und Jagdveranstalter Alfons Mensdorff-Pouilly und Ex-Telekom Manager Rudolf Fischer sind schuldig.

Fischer zahlte, Mensdorff-Pouilly kassierte. 1,1 Millionen Euro flossen ohne nachvollziehbare Leistungserbringung an den Lobbyisten: Das ist Untreue.

Mensdorff-Pouilly muss den finanziellen Schaden inklusive vier Prozent Schulden nicht nur zurückzahlen, sondern auch drei Jahre ins Gefängnis. Auch Fischer bekam ein Jahr lang unbedingte Haft. So das Strafmaß des Ersturteils.

Da die Verurteilungen nach einer abgewiesenen Nichtigkeitsbeschwerde rechtskräftig sind, ging es am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien nur noch um das Strafmaß.

Erheblich reduziert

Die Hoffnung auf Milde hat sich bei Mensdorff-Pouilly und Fischer jedenfalls ausgezahlt. Die Richter verringerten am Vormittag das Strafmaß für beide Verurteilten deutlich.

Das bedeutet: Nur acht Monate (statt ursprünglich drei Jahre) Gefängnis für Alfons Mensdorff-Pouilly, dazu noch 16 Monate bedingt.

Rudolf Fischer muss nur drei (statt zwölf) Monate lang in die Zelle, sechs weitere Monate gibt's bedingt.

Fußfessel

Bei einem Strafmaß von bis zu 12 Monaten kann der Anwalt von Mensdorff-Poully auch eine Fußfessel für den Lobbyisten beantragen. So müsste er gar nicht einsitzen. Das gilt auch für Rudolf Fischer. Einträge ins Vorstrafenregister sind den beiden aber sicher.

Ein Hauptargument für die deutliche Reduktion der Strafen war, dass Mensdorff-Pouilly den Schaden wiedergutgemacht hat. Die Telekom zog sich als Privatbeteiligte aus dem Prozess zurück. (csc)