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"Happy Birthday" laut Gericht in USA rechtefrei

Heute Redaktion
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Das Lied "Happy Birthday" kennt jeder, ist es doch Teil fast jeder Geburtstagsfeier rund um den Globus. Der Liedtext wird gesungen und oft gegrölt und ist nun nach einer gerichtlichen Einigung in den USA rechtefrei. Damit geht dem Musikgiganten nicht nur viel Geld durch die Lappen, auf diesen kommen vermutlich auch Rückzahlungen zu.

Das Lied "Happy Birthday" kennt jeder, ist es doch Teil fast jeder Geburtstagsfeier rund um den Globus. Der Liedtext wird gesungen und oft gegrölt und ist nun nach einer gerichtlichen Einigung in den USA rechtefrei. Damit geht dem Musikgiganten nicht nur viel Geld durch die Lappen, auf diesen kommen vermutlich auch Rückzahlungen zu.

Warner hat jährlich rund zwei Millionen Dollar mit dem Liedtext verdient. Bisher galt: Wird das Lied kommerziell genutzt oder öffentlich gesungen, werden Tantiemen fällig, die Warner im Laufe der Jahre viel Geld eingebracht haben.

In der EU gilt Urheberrecht noch bis Ende 2016

Nun ist der Liedtext nach einer Einigung vor einem Gericht in Kalifornien rechtefrei. Die Situation betrifft jedoch nur die USA, in der EU unterliegen Melodie und Text bis Ende 2016 dem Urheberrecht. Das Copyright an der Melodie ist auch in den USA seit 1949 abgelaufen, was auch unbestritten ist.

Regisseurin Jennifer Nelson, die einen Dokumentarfilm über die Herkunft des Liedes drehte, musste 1500 Dollar zahlen. Doch sie forschte nach und stieß auf einen Artikel des Rechtswissenschaftlers Robert Brauneis, der das Urheberrecht für ungültig befand.

2013 schloss sich Nelson mit einem anderen Regisseur und einer Musikerin, die ebenfalls Geld für die Nutzung zahlen sollten, zusammen und das Trio zog vor Gericht. Im Sommer 2015 entdeckten die drei Künstler das Lied in einem Liederbuch von 1922, in dem das Lied ohne urheberrechtlichen Schutz veröffentlicht worden ist. Nun hat Warner, das bisher stets beteuert hatte, dass das Urheberrecht gültig sei, aufgegeben.

Rückzahlung der Tantiemen wird gefordert

Warner könnte die gerichtliche Einigung teuer zu stehen bekommen. Denn im Zuge einer Sammelklage wird die Rückzahlung aller bisher eingeforderten Tantiemen gefordert.
Das Lied wurde einst von Musikerin Mildred Hill und ihrer Schwester Patty komponiert und hieß ursprünglich "Good Morning to You".