Österreich

"Holocaust gab es nie": Akademiker vor Gericht

Heute Redaktion
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Der Angeklagte (67)
Der Angeklagte (67)
Bild: Daniel Schreiner

Ein in Justizkreisen bestens bekannter Akademiker musste heute in Krems wieder auf die Anklagebank: Holocaustleugner Wolfgang F. wurde für zurechnungsunfähig erklärt und ging heim.

Zum siebenten Mal musste Diplomingenieur Wolfgang F. (67) auf die Anklagebank. Der recht belesene Mann war insgesamt bereits 13 Jahre im Gefängnis gesessen, bekam erst vor einem Jahr mehrere Jahre Haft aufgebrummt (nicht rechtskräftig).

Immer und immer wieder hatte er von der Zelle aus Nationalräte, Richter und Minister angeschrieben und seine wirren Thesen verbreitet. Inhalt: Die Gaskammern in Mauthausen wären erst nach dem Krieg errichtet worden. Der Mann wollte in seinem Größenwahn offenbar das europäische Geschichtsverständnis verändern.

Sein Anwalt Wolfgang Blaschitz hatte schon im Vorjahr auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert, im März 2018 lautete das Urteil jedoch: vier Jahre Haft. Doch Blaschitz meldete alle Rechtsmittel an ("Heute" berichtete), der Prozess ging heute nochmal über die Bühne, Wolfgang F. musste sich vor einem Geschworenensenat verantworten.

Unzurechnungsfähiger wurde sofort enthaftet

Dabei spielten die Gutachten eine große Rolle: Denn ein Gutachter hält den Angeklagten für zurechnungsfähig, ein anderer Gutachter für unzurechnungsfähig. Ein "Obergutachter" hält ihn für nicht zurechnungsfähig. Verteidiger Wolfgang Blaschitz zog vor Gericht alle Register, sein Mandant sei "kein gefährlicher Straftäter". Er könne nicht verurteilt werden, weil er nicht zurechnungsfähig sei. Es liege aber auch keine Gefährlichkeit vor, die eine Unterbringung rechtfertige. Die Republik müsse es "aushalten", dass jemand seine wissenschaftliche Meinung verbreite, sagte der Advokat.

Die Geschworenen hielten den Angeklagten für unzurechnungsfähig (8:0 Stimmen). Der 67-Jährige wurde aber nicht in eine Anstalt eingewiesen, sondern wurde enthaftet und durfte nach Hause gehen. Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung und Nichtigkeit an – somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Übrigens: Der 67-Jährige versprach mit dem Briefschreiben endgültig aufzuhören. (Lie)

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