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"I wü wos vo dir": Pensionist wollte Radlerin vergew...

Heute Redaktion
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Ein 56-jähriger Pensionist aus dem Nordburgenland, der im Juli versucht hatte eine 52-Jährige zu vergewaltigen, ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon zehn Monate unbedingt verurteilt worden. Abgelassen hatte er nur von ihr weil sein Opfer "so geschrien und sich so gewehrt habe". Laut dem Richter ist der Mann "intellektuell nich am allerbesten besten aufgestellt".

Ein 56-jähriger Pensionist aus dem Nordburgenland, der im Juli versucht hatte eine 52-Jährige zu vergewaltigen, ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon zehn Monate unbedingt verurteilt worden. Abgelassen hatte er nur von ihr weil sein Opfer "so geschrien und sich so gewehrt habe". Laut dem Richter ist der Mann "intellektuell nich am allerbesten besten aufgestellt".

Mit den Worten "I wü wos vo dir" hatte er die Frau auf dem Radweg zwischen Neusiedl am See und Podersdorf angehalten. Danach soll er sie vom Fahrrad gezerrt und "Ich will Liebe von dir" gesagt, ihr unters T-Shirt und auf die Brüste gegriffen haben. Das Opfer habe geschrien und sich losreißen können.

Angesprochen auf die Vorwürfe gab sich der 56-Jährige vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Wolfgang Rauter eher wortkarg. Vor der Polizei gab er laut Rauter an: "Ich wollte ihr trotz ihrer Schreie die Hose ausziehen". "Es wird schon so gewesen sein", meinte er auf die Frage des Richters, ob das stimme.

Angeklagter führte Lust auf Tabletten zurück

Der Angeklagte habe damals schließlich von der Frau abgelassen, "weil sie so geschrien und sich gewehrt hat." Er habe schon öfter vorher Lust gehabt, aber es habe sich keine Gelegenheit ergeben, meinte der 56-Jährige, der seine Lust auf Tabletten zurückführte, die er nehme.

Das Opfer sagte bei dem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Die Frau sei "schon massiv beunruhigt, wenn sie jetzt mit dem Rad unterwegs ist", schilderte Richter Rauter. Sie habe "Angst, dass wieder etwas passiert."

Der Schöffensenat verurteilte den Mann schließlich zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe. Außerdem muss er sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Der 56-Jährige, laut dem Richter "intellektuell nicht am allerbesten aufgestellt" nahm das Urteil an. Die Vorhaft - er befand sich seit der Festnahme Ende Juli in Untersuchungshaft - wird angerechnet.