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"Ihr Auto steht seit Juni unbewegt und scheiße..."

Heute Redaktion
13.09.2021, 21:45

Ein wütender "Parkplatzgeschädigter" klebte einem dreisten Dauerparker in Wien-Favoriten eine sehr direkte Nachricht auf die Fensterscheibe.

"Seit ca Juni/Juli" steht dieser blaue Opel laut "Heute"-Leserin Tamara und einem wütenden Anrainer in der Gußriegelstraße. "Nicht einen Zentimeter" sei das Fahrzeug im letzten halben Jahr bewegt worden, erzählt sie.

Darum verfasste ein offensichtlich genervter "Parkraumgeschädigter", wie er sich selbst bezeichnet, eine wütende Nachricht und klebte sie dem Dauerparker auf die Fensterscheibe.

"Dies ist keine Anzeige"

...steht auf dem Zettel zu lesen. "Doch. Es ist verboten ein Fahrzeug längere Zeit unbenutzt im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen, auch wenn es angemeldet ist. Ihr Auto steht seit ca. Juni/Juli unbewegt und auch noch scheiße am gleich(en) Parkplatz!!!

Hochachtungsvoll, ein Parkplatzgeschädigter"

Auch "Heute"-Leserin Tamara ist über den dreisten Dauerparker seit Monaten verärgert: "Hauptsache Parkpickerl sollen wir zahlen und dann nehmen uns solche mindestens einen Parkplatz durch schlechtes Parken weg. Aber da wird mal wieder darüber hinweg gesehen und nichts gemacht", regt sie sich auf.

Dauerparken wirklich verboten?

Auf Nachfrage von "Heute" bei einem Organ der Wiener Parkraumüberwachung stellt sich heraus - per se verboten ist das Langzeitparken nicht:

"Wenn der Lenker ein gültiges Parkpickerl für den jeweiligen Bezirk besitzt und das Fahrzeug ordnungsgemäß in einer flächendeckenden Kurzparkzone abgestellt wurde, darf der Lenker sein Fahrzeug so lange an Ort und Stelle parken, wie er möchte", so die Auskunft.

Eine gesetzliche Regelung wie lange ein Pkw maximal unbewegt im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf gibt es nicht, heißt es von seiten der Wiener Parkraumüberwachung.

Ausnahme: "lineare Kurzparkzone"

Wurde das Fahrzeug hingegen in einer "linearen Kurzparkzone" abgestellt, wie beispielsweise in einer Einkaufsstraße, darf es dort nicht länger als die ausgeschilderte Parkdauer stehen. Diese beläuft sich normalerweise auf 1,5 Stunden. In diesem Fall müssen Parkpickerl-Besitzer eine Parkuhr in die Windschutzscheibe legen, wenn sie ihr Fahrzeug abstellen.

Wie man auf dem Foto sieht, besitzt der Dauerparker nicht nur ein Parkpickerl, sondern auch eine Ladentätigkeits- sowie eine gelbe Wagenkarte, wie man sie von Angestellten der Stadt Wien kennt. (mp)

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