Österreich

"Illegaler" Wintergarten soll nach 26 Jahren weg

Heute Redaktion
Teilen

Die Eltern von Franziska F. (55) verbauten 1992 in ihrer Eigentumswohnung ohne Baugenehmigung einen Balkon zum Wintergarten. Nun ist die Bausünde aufgeflogen.

Seit dem Ableben ihrer Mutter im Jahr 2016 ist Franziska F. (55) Eigentümerin einer Wohnung im 4. Stock der Döblinger Hauptstraße 80 (Döbling). Dabei hat Frau F. aber nicht nur die Wohnung, sondern eine "Bausünde" geerbt. "Das Haus wurde 1971 erbaut, meine Eltern sind kurz darauf eingezogen. Im Jahr 1992 hatten sie dann die Idee, den Balkon zu überdachen und zu verglasen und so zu einer Loggia umzubauen", erzählt Frau F.

Baustelle gibt Blick auf "Bausünde" frei

Dabei "vergaßen" die Eltern allerdings darauf, für die, der Heiligenstädter Straße zugewandten Umbau – tatsächlich handelt es sich dabei um einen Wintergarten – eine Baugenehmigung einzuholen. 26 Jahre lang war das kein Problem. Dies hat sich nun aber geändert. Grund für die Entdeckung der "Bausünde" könnte der Baustart bei der angrenzenden historischen "Residenz Zögernitz" in der Döblinger Hauptstraße 76-78 (Döbling) sein.

Denn schon bei der Präsentation der Pläne – hier soll in den nächsten Jahren der denkmalgeschützte Bereich revitalisiert und im hinteren Bereich des Areals ein Terrassenhaus mit 48 Eigentumswohnungen sowie ein Design-Hotel mit 18 Zimmern errichtet werden – hatten diese bei den Anrainern für Kritik gesorgt – "Heute" hat berichtet.

"Vorschriftswidrige Baulichkeit"

Durch die Aufregung dürfte auch jemanden der unrechtmäßige Wintergarten aufgefallen sein. Im Dezember bekam Frau F. einen Brief der Baupolizei, der über die Anberaumung einer öffentlichen Verhandlung informierte, im März folgte der Bescheid, wonach der Wintergarten zu entfernen ist.

Das Haus liege in einer Schutzzone und weil bisher keine Baubewilligung erwirkt wurde, sei die "vorschriftswidrige Baulichkeit" zu beseitigen. "Der Wohnungseigentümer direkt unter mir hat denselben Bescheid bekommen, aber bei ihm sind nur die Fenster zu entfernen. Wenn ich alles auf den ursprünglichen Stand zurückbringe, habe ich nicht einmal mehr ein Dach", so Franziska F.

MA37: Inhaltlich noch nicht entschieden

Bei der Baupolizei bestätigt man das Verfahren wegen dem illegalen Wintergarten, inhaltlich entschieden sei aber noch nichts. "Frau F. hat versucht eine Baubewilligung zu bekommen. Leider wurden dabei einige Formfehler festgestellt, weswegen dieser nicht bearbeitet werden konnte. Wenn Frau F. aber die Einverständniserklärungen aller Grundeigentümer nachweisen und den Umbau inhaltlich gut begründen, könnte eine Ausnahme nach §69 durchaus möglich sein", erklärt der Leiter der MA37 Gerhard Cech auf "Heute"-Anfrage.

Man stünde der Wohnungseigentümerin gerne für weitere Gespräche zur Verfügung und unterstütze bei Bedarf auch bei der Vorbereitung für die Bauverhandlung, um gemeinsam eine sinnvolle Lösung zu finden, so Cech. (lok)