Österreich

"Killer-Bruder" kann Altersdiagnose ablehnen

Heute Redaktion
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Im Ehrenmord an einer 14-Jährigen gab es von Beginn an Zweifel am Alter des Verdächtigen - eine Altersfeststellung durch Röntgen könnte er aber ablehnen.

Unklarheiten im Bezug auf das Alter von Hikmatullah S. gab es bereits nach der Festnahme. Nun lässt die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen prüfen, ob der Mordverdächtige, der seine Schwester erstochen haben soll, tatsächlich erst 18 Jahre alt ist.

Verdächtiger darf sich wehren

Das Alter ist strafrechtlich von entscheidender Bedeutung: Sollte sich herausstellen, dass Hikmatullah S. bei der Tat über 21 war, so trifft ihn die volle Härte des Gesetzes. Konkret bedeutet das: Er müsste mit einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren oder gar mit lebenslänglich rechnen. Wird er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, so müsste er mit maximal 15 Jahren rechnen.

Experten sind sich bislang unschlüssig, ob der Angeklagte sich dieser Untersuchung stellen muss. Man gehe davon aus, dass es eine Zustimmung von Hikmatullah S. braucht, bevor man ihn ionisierenden Strahlen (etwa Röntgen oder Computertomographie) aussetzt.

Eine alternative Methode wäre die anthropologische Begutachtung der Handwurzelknochen und des Kiefers, aus denen sich üblicherweise auf das wahre Alter eines Menschen schließen lässt. Auch eine Magnetresonanztomographie wäre demnach zulässig.

Auch Opfer älter?

Auch das Opfer dürfte laut vorläufigen Untersuchungen deutlich älter als 14 gewesen sein. Strafrechtlich spielt dies zwar keine Rolle, dennoch wird die Leiche dahingehend untersucht.

Am Schulweg soll der Bruder der Getöteten aufgelauert haben. Er verfolgte sie in einen Innenhof in der Puchsbaumgasse, wo es einen lautstarken Streit gab. Der geständige Bruder soll auf das Mädchen eingestochen haben, auf Hals, Brust und Bauch. Die 14-Jährige starb an massivem Blutverlust. Laut Einsatzkräften zeigte das Opfer mindestens 13 Messerstiche. Der Bruder stellte sich 30 Minuten später bei einer Polizeistation.



(slo)