Österreich

"Killer-Kühe": Schon wieder ein Todesopfer!

Heute Redaktion
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Auf den heimischen Weiden ist die Hölle los! Gleich zwei Attacken von Kühen fordern Todesopfer. Um einen früheren Vorfall wird bald vor Gericht gestritten.

Nicht schon wieder! Nachdem am Montag ein 81-jähriger Altbauer in Kirchberg an der Raab (Stmk.) von einem trächtigen schottischen Hochlandrind attackiert und getötet worden war, erlitt wenig später eine 84jährige Frau durch den Angriff eines 700 Kilo schweren Stiers in Lambrechten (OÖ) so schwere Verletzung, dass sie im Spital verstarb.

Rind stand vor der Kalbung

Beide Vorfälle sind besonders deshalb rätselhaft, weil die Todesopfer als Bauern den Umgang mit den Tieren gewohnt gewesen waren und sich offensichtlich an die Verhaltensregeln gehalten haben. Der 81jährige Mann wurde von dem trächtigen Hochlandrind so schwer verletzt, dass er noch vor dem Eintreffen des Notarztes sein Leben lassen musste, erst als Sohn und Schwiegertochter des Opfers eingriffen, suchte das Tier das Weite und zog sich in eine nahegelegene Stallung zurück, wo es schließlich kalbte. Die Rasse von den britischen Inseln gilt allgemein als ruhig und eher gutmütig, was in diesem Fall möglicherweise durch die Trächtigkeit des Muttertieres außer Kraft gesetzt gewesen war.

Opfer wurde gehörnt

Expertentip zum Verhalten

Der Tiroler Landesveterinärdirektor Josef Kössler fasst die wichtigsten Regeln bei Beengungen mit Kühen und Stieren zusammen: Grundsätzlich stellen Wanderungen vor allem in Begleitung eines Hundes ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar, deshalb sollten offene Weiden mit Hunden umgangen werden. Die mitgeführten Hunde sollten unter der Einwirkung des Besitzers stehen, an der Leine geführt werden, wobei im Notfall die Leine losgelassen werden sollte. Ein Abstand von 20 bis 50 Metern zu weidenden Tieren ist ratsam. Außerdem soll man die Tiere nicht erschrecken, in Ruhe lassen und nicht berühren, erklärt Kössler.

Im Notfall ein Schlag mit Stock auf die Nase

Des Weiteren empfiehlt der Veterinär auch die Drohgebärden der Tiere zu kennen, wie das Senken des Kopfes, Scharren und Brüllen. Kommen die Weidetiere näher, gilt es ruhig zu bleiben, den Tieren nicht den Rücken zuzukehren und die Weide langsam zu verlassen. Das Herumfuchteln mit einem Stock ist zu unterlassen, im Notfall hilft es, dem Rind einen gezielten Schlag auf die Nase zu versetzen, so Kössler.

Im Fall der 84-Jährigen aus Lambrechten gilt eigentlich dasselbe: Sie war eine erfahrene Altbäuerin und hatte mitgeholfen, eine Rinderherde in den Stall zu treiben, als der mächtige Stier mit einem Lebendgewicht von satten 700 Kilogramm auf die Frau losging, sie mit den Hörnern durch die Luft schleuderte und ihr die später tödlichen Verletzungen zufügte.

Immer wieder kommt es auf heimischen Weiden zu gefährlichen aber nur selten tödlichen Übergriffen durch die im Normalfall friedvollen Tiere.

Experte rät zur Vorsicht

Professor Josef Troxler, an der Veterinärmedizinischen Universität Wien der Experte für tierisches Verhalten, rät in besonderen Fällen aber auch zu besonderer Vorsicht: "Im Falle des Stiers kann es passieren, dass das Tier in dem Bauern quasi einen Raubfeind gesehen hat. Bei dem trächtigen Hochlandrind ist der Ablauf seltsam. Zwar sind Muttertiere mit Vorsicht zu behandeln, allerdings ziehen sie sich meist schon Tage vor der Kalbung an einen sicheren und ruhige Ort zurück."

Zivilklage gegen Tierhalter

Ein Paradebeispiel für falsches Verhalten vor dem "Feind" war ein Vorfall aus dem Jahr 2014, der nun ein zivilrechtliches Nachspiel hat: Damals war eine Urlauberin aus Deutschland im Pinnistal (T.) von einer Mutterkuh angegriffen und ebenfalls getötet worden. Allerdings hatte die Frau ihren mit einem Karabiner angeleinten Hund bei sich, das Tier dürfte den Angriff der Kuh ausgelöst haben. Experten kritisierten damals, dass der Hund im Freilauf den Paarhufer wahrscheinlich von seinem späteren Opfer abgelenkt hätte und die Frau flüchten hätte können. Außerdem hätten Schilder am Weideeingang auf die "Mutterkühe" hingewiesen, wie der Eigentümer ständig betont hatte. Nachdem die Staatsanwaltschaft Innsbruck keine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens des Bauern gesehen hat, wollen Witwer und Sohn nun eine Ziviklage beim Landesgericht einbringen. Anwalt Michael Hirn erwartet sich einen Prozesserfolg, weil bei den bisherigen Untersuchungen kein Sachverständiger für Veterinärmedizin zugezogen worden war.

(wapo)