Viele haben die Erfahrung schon gemacht: Eine Person spricht Passanten an und erzählt eine traurige Schicksalsgeschichte, die damit endet, dass man um eine Geldsumme angebettelt wird.
Von einer solchen Erfahrung erzählt auch Josef P., der sich sonst nicht als leichtgläubigen oder naiven Menschen sieht. Auf dem Heimweg von der Arbeit stand am Bahnhof Wien Mitte plötzlich dieser Mann vor ihm – "ein Vorarlberger (ca. 30) mit türkischen Wurzeln", wie Josef P. vermutet. Er versicherte ihm, dass ihm noch 20 Euro fehlen um seine schwer kranke Mutter in Bregenz zu besuchen.
Der Wiener hatte den Eindruck, dass nicht nur die Mutter des Mannes schwer krank ist: "Er tat mir leid, weil er selbst danach aussah, als ob er dringend Hilfe bräuchte. Er war fahl im Gesicht und hatte kaputte Zähne."
Nichtsdestotrotz wollte Josef P. einen Beweis dafür, dass die Bankomatkarte des Bittstellers kein Geld mehr hergibt und überzeugte sich davon, indem er ihn zuschaute, wie er Geld am Bankomaten beheben wollte und es nicht klappte. Schließlich zeigte er sich mildtätig. Der fremde Mann schaute etwas verdutzt drein, bedankte sich für die 20 Euro und suchte schnell das Weite.
Josef P. brauchte nicht lange, um dahinter zu kommen, dass er wohl auf einen billigen "Schmäh" reingefallen war. Seine Erkenntnis: Es gibt keine schwerkranke Mutter in Bregenz und er wird die 20 Euro vermutlich nie wieder sehen.
Bei der Polizei wollte er eine Anzeige aufgeben, die sagte ihm aber, dass hierbei kein strafrechtlicher Tatbestand besteht. Auch Sprecherin Irina Steirer bestätigte das: "Von solchen Fällen führen wir keine Statistiken, da sie unter Betteln fallen. Es ist nicht illegal jemanden um Geld unter falschem Vorsatz zu fragen. Natürlich ist es nicht in Ordnung so etwas zu tun, jedoch können diese Personen dafür nicht rechtlich belangt werden. Es besteht keine rechtliche Grundlage dazu."
Auf die Frage ob solche Vorfälle an Bahnhöfen oft beobachtet werden konnten, sagte Roman Haslinger, Pressesprecher der ÖBB:"Ja so etwas passiert, aber es ist weit davon entfernt in einem Ausmaß statt zu finden, der Anlass zur Besorgnis geben könnte."
Ist es aggressives Betteln?
Das was Josef P. passiert ist, ist keine Seltenheit. Viele Wiener wurden unter falschem Vorwand um Geld angeschnorrt. Gemäß der Menschenrechtskonvention ist stilles Betteln erlaubt. Gewerbsmäßiges, organisiertes, aggressives Betteln sowie Betteln mit Kindern ist verboten.
Während aggressives Betteln leicht definiert werden kann, ist nicht immer ganz klar was "gewerbsmäßig" zu bedeuten hat. Ist der Trick mit der Zugkarte nicht das Gegenteil vom "stillen Betteln"? Kann es deswegen nicht verboten werden? Laut Polizeisprecher Keiblinger ist das einmalige Fragen völlig legitim. Erst das "verfolgen und aufhalten eines Passanten gilt als aggressiv."
Darüber hinaus muss immer vom "Einzelfall" ausgegangen werden. "Wenn einer dabei beobachtet wird wie er wiederholt im selben Bereich, über einen längeren Zeitraum hinweg, auf Menschen zugeht und nach Geld wegen einem Zugticket fragt, dann kann Gewerbsmäßigkeit in Betracht gezogen werden. Jedoch ist es schwer zu überprüfen, ob sie systematisch vorgehen, um Profit herauszuschlagen.", so Keiblinger.
Was haben Sie liebe Leser für Erfahrungen gemacht und welche Geschichten sind Ihnen schon aufgetischt worden? Mails bitte an "[email protected]"
(bai)