Müssen Autofahrer an unüblichen Stellen parken, legen Sie oft einen Zettel samt Botschaft hinter die Windschutzscheibe. Das tat auch ein Fahrzeuglenker in Meidling, allerdings war die Mitteilung derart kryptisch, dass sie nicht jeder gleich entschlüsseln konnte.
"Heute"-Leserin Katarina Stojanovic fotografierte am Dienstag das in der Grünbergstraße abgestellte Auto mit Wiener Kennzeichen. Um für klare Verhältnisse zu sorgen und einen Strafzettel zu vermeiden, hatte der Lenker einen Info-Zettel hinterlegt.
Allerdings war die Botschaft in eigenwilliger Schreibweise verfasst: "Ladeditikajt Danke" und die Telefonnummer des Lenkers standen auf dem Zettel. Dem Lenker ist zugutezuhalten, dass er zumindest versucht hat, auf die Ladetätigkeit hinzuweisen.
Die Ladetätigkeit ist in der Straßenverkehrsordnung (§ 62) geregelt. Eine Ladetätigkeit darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigen. Wird das Fahrzeug abgestellt, muss die Ladetätigkeit "unverzüglich begonnen und durchgeführt werden". Für eine Ladetätigkeit auf Straßenstellen, wo das Halten verboten ist, ist, sofern sich aus Zusatztafeln nichts anderes ergibt, eine Bewilligung erforderlich.
Laut Verwaltungsgerichtshof ist das Ausladen geringfügiger Gegenstände nicht erlaubt. Dabei handelt es sich um Gegenstände, die von einer Person in der Hand, unter dem Arm oder überhaupt in der Kleidung transportiert werden können.