Politik

"Luxus-Pensionen" nicht mehr als 17.000 Euro

Heute Redaktion
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Für eine Rettung des Budgets greift die Regierung jetzt auch die "Luxus-Pensionen" an. Am Dienstag wurde die Kürzung von Sonder-Pensionen in die Wege geleitet. Die konkreten Regelungen für eine Verfassungsbestimmung sollen vom Parlament bis Ende Jänner ausgearbeitet werden. Eckpunkte wurden aber im Ministerrat schon festgelegt. Verluste von mehreren Tausend Euro im Monat möglich.

Für eine Rettung des Budgets greift die Regierung jetzt auch in die Wege geleitet. Die konkreten Regelungen für eine Verfassungsbestimmung sollen vom Parlament bis Ende Jänner ausgearbeitet werden. Eckpunkte wurden aber im Ministerrat schon festgelegt. Verluste von mehreren Tausend Euro im Monat sind möglich.

Konkret will die Regierung Riesen-Pensionen künftig mit einheitlichen Abschlägen von bis zu 25 Prozent belegen. Ein Beispiel: Bezieht ein "Luxuspensionist" einen Ruhensbezug von 30.000 Euro, werden künftig gut 5.300 Euro einbehalten. Noch höhere Einschnitte hat man vermieden, da sonst erfolgsversprechende Klagen beim Europäischen Gerichtshof drohen könnten. Mit der jetzt angedachten Regelung sieht man sich in der Regierung auf der sicheren Seite.

Einnahmen von 50 Millionen Euro

Als mögliche Betroffene ausgemacht hat das Sozialministerium 3.000 bis 5.000 Personen, die über Sonderpensionen verfügen, die mehr als 4.350 Euro betragen. Allzu groß wird die Wirkung auf das Budget nicht sein. Man rechnet mit Einnahmen von 50 Millionen über fünf Jahre gerechnet.

Als Zielgruppe ausgemacht hat die Regierung in erster Linie die Nationalbank, wurde doch jüngst bekannt, dass deren ehemaliger Präsident Adolf Wala mehr als 30.000 Euro an Ruhensbezügen kassiert. Ebenfalls explizit im Regierungsantrag angesprochen werden die Sozialversicherungen und Ex-Politiker mit einer alten Politikerpension. Ferner einbezogen werden könnten auch der ORF und die Kammern. Die anderen Gebietskörperschaften werden "angehalten", im Rahmen ihrer Zuständigkeiten analoge Regelungen zu etablieren.

Neue Höchstpension bei gut 17.000 Euro

Ein echtes Limit soll es für bereits in Pension befindlichen Beziehern von Sonderruhensbezügen nicht geben, allerdings für jene, die noch aktiv sind und später Anspruch auf eine "Luxuspension" hätten. Diese neue Höchstpension wird mit dem Bezug der Nationalratspräsidentin festgesetzt, liegt also bei gut 17.000 Euro.

Bei der Sozialversicherung sind noch einige Zusatzregelungen geplant. So soll für Aktive der zusätzliche Pensionsbetrag für Teile über der Höchstbeitragsgrundlage von 10,5 um mindestens zwei Prozent angehoben werden - für Teile über dem Zweifachen der Höchstbeitragsgrundlage soll die Aufstockung vier Prozent betragen. Bei den Pensionisten wiederum ist vorgesehen, den Sicherungsbeitrag für Pensionsteile über 70 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage von sechs auf neun Prozent zu erhöhen.

Oppsoition stellte Bedingungen

Um die Neuregelung abzusichern, peilt die Regierung eine Verfassungsbestimmung an, für die man die Unterstützung von Freiheitlichen oder Grünen braucht. Letztere signalisierten - wie übrigens auch das Team Stronach - am Dienstag Verhandlungsbereitschaft. Voraussetzung für eine Zustimmung ist laut Parteivize Werner Kogler aber, dass der "ganze öffentliche und semiöffentliche Bereich" hineingenommen wird.

Die FPÖ hatte bereits am Montag ihr Ja von einer vollen Inflationsabgeltung für die anderen Pensionisten abhängig gemacht, von der allerdings nicht auszugehen ist. Seniorensprecher Werner Neubauer bezeichnete den Regierungsvorschlag zudem als nicht weitgehend genug.

Juristen sehen keine Hürden

Für Verfassungsexperten ist das Vorgehen der Koalition legitim. "Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist das in Ordnung", meinte Bernd-Christian Funk und auch Kollege Heinz Mayer konstatierte eher geringe Chancen für europarechtliche Klagen, die als einzige Beschwerdemöglichkeit für Betroffene überbleiben. Allerdings glaubt Mayer, dass man wohl Übergangsfristen wird einziehen müssen.

'Notenbankchef keine Billa-Verkäuferin'

Verärgert zeigte sich der Betriebsrat der Nationalbank. Robert Kocmich verteidigt das bestehende Pensionssystem. "Es ist klar, dass man eine 30.000 Euro-Pension kaum verstehen kann, wenn man jeden Tag 'ums Überleben kämpft'", aber man könne den Generaldirektor einer Notenbank, unter dessen Ägide acht Milliarden Euro Gewinn abgeliefert worden seien, nicht mit einer Billa-Verkäuferin vergleichen.